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Kaiserhauses heftige Streitigkeiten aus. Die Frage, umderen Beantwortung es sich dabei handelte, was Privat-vermögen des erloschenen Herrscherhauses, was dagegenStaatsvermögcn sei, ist in allen Fälleu, in denen sie zurErörterung kam, schwer zu beantworten gewesen.
Die Parthcieu waren im vorliegenden Falle KönigLothar, als Nachfolger Heinrichs V. im Reiche, und ihmgegenüber die Herzöge von Franken und Schwaben, Friedrichund Conrad aus dem Hause Staufen, als Schwestersöhnedes verewigten Kaisers. Die Entscheidung aber wurde nochdadurch erschwert, daß der Streit nicht mit Rcchtsgriindenallein, sondern auch mit den Waffen geführt wurde.
Nürnberg gehörte zu den streitigen Gegenständen desNachlasses. Als ein ihnen zugefallener Allodialbesitz wurde derOrt gleich nach des Kaisers Tode von den Herzögen in Besitzgenommen und mit starker Bemannung verschen. Dagegensuchte König Lothar im Jahre 1127 durch vergebliche Bela-gerung Ansprüche des Reiches darauf geltend zu machen'.
So lange nun die Oesterreichischen und FränkischenBesitzungen des Hauses Raabs sich ungethcilt in Conradsund Gottfrieds Besitz befanden, sahen beide sich durch ihrenahen Beziehungen zu Oesterreich an die Parthei der Stau-senschen Herzöge gefesselt. Letztere waren, durch die Wieder-vermählung ihrer Mutter mit dem Markgrafen Leopold IV.von Oesterreich, dessen Stiefsöhne geworden.
1) ottvll. Vris. --S. vi-8tisi! 415. Niläesli. ilck k. 11S7.
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