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behauptet wurde uud dem Könige erst die Thore öffnete,nachdem der alte Kaiser, durch List und Gewalt seines Soh-nes auf das Aenßerste gebracht, am 7. August 1106 inSchmach und Kummer gestorben war '.
Gewiß ist dagegen, daß Gottsried uud Courad vonRaabs auch nach diesem Ereignisse im Besitz der Burghutzu Nürnberg blieben Es muß ihnen daher gelungen sein,sich mit dem Könige Heinrich V. auszusöhnen.
Die Burggrafen Courad I. und Gottfried II.
Courad I., auf den die kaiserliche Verleihung vom 1.1105mit erstreckt worden war, kommt noch in den Jahren 1123und 1125 als „Conrad von Nürnberg" am Hoflager desnunmehrigen Kaisers Heinrich V. in dessen Rathsversamm-lnngen vor, das letzte Mal in Verbindung mit einem jünger»„Gottfried von Nürnberg". In der Folge aber tritt nurdieser Gottfried II. als Burggraf von Nürnberg auf undder noch öfters neben ihm genannte Conrad wird als Grafoder Herr von RaabS bezeichnet. Wahrscheinlich waren Con-rad I. und Gottfried II. Brüder und Gottfrieds I. Söhne,die den väterlichen Nachlaß in Oesterreich, wie in Franken,anfänglich gemeinschaftlich besaßen, später jedoch theiltenund von denen bei dieser Theilung Conrad I. die Oesterrci-chischen, Gottfried II. die Fränkischen Besitzungen erhielt
Eine solche Auseinandersetzung der Brüder und ihresBesitzes geboten die Zcitverhältnisse. Denn nach dein am23. Mai 1125 erfolgten Tode Kaiser Heinrichs V. brachenüber das nachgelassene Allodialvermögen des Fränkischen
1) Neisterl. in Iniäe»'. keliqu. VIII, 45. — 2) Oss. 46. 47.
3) ä. a. Wisssnseli., Inst. 01. 1854, 8. 49.