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1 (1861) Die Grafen von Zollern und Burggrafen von Nürnberg
Entstehung
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Heirath überkamen, und wahrscheinlich auch den Grafenvon Wirtemberg, die später ihre ursprünglichen Besitzungendurch Erbschaft, Kauf, Kriegsglück und Unterhandlungskunstmit vorzüglichem Erfolge erweiterten, — waren die von Zol-lern ursprünglich allem Anscheine nach überlegen. Denn vomAnfange an erscheinen sie als mächtige Grundherren, welcheüber eine zahlreiche Dienstmannschaft geboten, von ihremEigenthume Kirchen und Klöster, wie Alpirsbach, Reuthinund Stetten, gründen und viele andere durch Schenkungenbereichern, Töchter mit ganzen Herrschaften ausstatten undauch nach der erfolgten Theilung des Familienbesitzcs unterzwei frühzeitig von einander getrennte Zweige ihres Stam-mes, den Hohenberger und den Zollernschen, in jedem der-selben noch eine glänzende Stellung behaupten konnten.

Die Besitzungen des Hohenberger Familienzweiges er-füllten fast die Bezirke, welche die Wirtembergischen Ober-ämter Rotenburg, Horb, Spaichingen und Oberndors heutebegreifen. Sie kommen schon im Jahre 1258 als ein„Territorium" bezeichnet vor. Mögen Theile dieses Land-gebietcs auch durch Heirath oder Kauf hinzu erworben sein;so verband sich damit doch ohne Zweifel ein Halbscheid desursprünglich Zollernschen Grundbesitzes, welcher dem unterdem Zollernschen Namen fortbestehenden Geschlechte durchdie Abzweigung der Hohenberger verloren ging.

Die andere, diesem Geschlechte verbliebene Hälfte desursprünglichen Besitzthumes erstreckte sich namentlich aufden Umfang des heutigen Fürstenthumes Hechingen und desWirtembergischen Oberamtes Balingen, aber anscheinendbeträchtlich darüber hinaus.