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19. Jahrhundert.
1) Ober-Ellen, angeschlagen zu 39,000 Thlr. Joh. Vol-precht (Taf. 0) und Liborius Friedrich (Taf. 4b)
2) Besenhausen, — angeschlagen zu 26,000 Thlr. Cas-
par Herman,
3) Bornhagen, dasBcsenhausischeGut angeschl, zu14,000Thl.
(Der Ansitz 4.)
4) Daselbst Bornhagen, das Ober-Ellnsche zu 12,000 Thlr.
(Der Ansitz 5. - S. 802.)
5) Werleshausen (die Meierei später an Oekonom Siebertverkauft) zu 4000 Thlr.
Zusammen 95,000 Thlr.
die 3 letztem Güter Adam und Heinrich Wilhelm (Taf.7)
erhielten.
Wonach es jedem der 5 Teilnehmer 19,000 Thlr. ertrug,und daher
Ober-Ellen für 2 Theilnehmer 1000 Thlr.
Besen Hausen „ 1 Theilnehmer 7000 Thlr. herausgab und
Bornhagcn 2 Güter und Werleshausen, für 2 Theil-nehmer obige 8000 Thlr. erhielt.
Hiernach erklärt es sich auch, wie diese Güter durch die na-türli che Erbfolge auf die jetzigen Besitzer übergegangen sind. So ist1) die Hälfte von Ober-Ellen, das neue Haus, welchedurch jenen Theilungs-Rezeß Joh. Volprecht erhielt, auf seinebeiden Ur-Enkel Silvius und Heinrich (Taf. 6), die jetzigenBesitzer, überkommen —
die andere Hälfte, das alte Haus, dem Liborius Fried-rich (Taf. 5) zugefallen, an dessen Ur-Enkel, Friedr. Herman,jetzt dessen beide Söhne; wobei der andere Zweig von LiboriusFriedrichs jungem Sohn, Johan Herman Christian, dessenEnkel in 2 Schwestern ohne Brüder bestand, nach den in Sachsenbestandenen Mann-Lchnrecht ausgeschlossen war.
Beiden Theilen wird zwar der Besitz thcilweise in einem Pro-zeß streitig gemacht, der schon seit mehreren Jahren in Sachsen-Meiningen von dem Ur-Enkel des Obristen Adam (Taf.7) gegendie Besitzer anhängig ist; indessen ist unbekannt, auf welche Gründedie Klage gestützt seyn kann, da die Vorfahren des Klägers von