Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
810
Einzelbild herunterladen
 

8,0

19. Jahrhundert.

1) Ober-Ellen, angeschlagen zu 39,000 Thlr. Joh. Vol-precht (Taf. 0) und Liborius Friedrich (Taf. 4b)

2) Besenhausen, angeschlagen zu 26,000 Thlr. Cas-

par Herman,

3) Bornhagen, dasBcsenhausischeGut angeschl, zu14,000Thl.

(Der Ansitz 4.)

4) Daselbst Bornhagen, das Ober-Ellnsche zu 12,000 Thlr.

(Der Ansitz 5. - S. 802.)

5) Werleshausen (die Meierei später an Oekonom Siebertverkauft) zu 4000 Thlr.

Zusammen 95,000 Thlr.

die 3 letztem Güter Adam und Heinrich Wilhelm (Taf.7)

erhielten.

Wonach es jedem der 5 Teilnehmer 19,000 Thlr. ertrug,und daher

Ober-Ellen für 2 Theilnehmer 1000 Thlr.

Besen Hausen 1 Theilnehmer 7000 Thlr. herausgab und

Bornhagcn 2 Güter und Werleshausen, für 2 Theil-nehmer obige 8000 Thlr. erhielt.

Hiernach erklärt es sich auch, wie diese Güter durch die na-türli che Erbfolge auf die jetzigen Besitzer übergegangen sind. So ist1) die Hälfte von Ober-Ellen, das neue Haus, welchedurch jenen Theilungs-Rezeß Joh. Volprecht erhielt, auf seinebeiden Ur-Enkel Silvius und Heinrich (Taf. 6), die jetzigenBesitzer, überkommen

die andere Hälfte, das alte Haus, dem Liborius Fried-rich (Taf. 5) zugefallen, an dessen Ur-Enkel, Friedr. Herman,jetzt dessen beide Söhne; wobei der andere Zweig von LiboriusFriedrichs jungem Sohn, Johan Herman Christian, dessenEnkel in 2 Schwestern ohne Brüder bestand, nach den in Sachsenbestandenen Mann-Lchnrecht ausgeschlossen war.

Beiden Theilen wird zwar der Besitz thcilweise in einem Pro-zeß streitig gemacht, der schon seit mehreren Jahren in Sachsen-Meiningen von dem Ur-Enkel des Obristen Adam (Taf.7) gegendie Besitzer anhängig ist; indessen ist unbekannt, auf welche Gründedie Klage gestützt seyn kann, da die Vorfahren des Klägers von