Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
707
Einzelbild herunterladen
 

13. Jahrhundert,

707

vormahlen ertheilte Gnade, revoeircn. Und wier vcrpleiben Euchzu freund, auch allem gutem Wohl beygethan. Maintz den 15.Mart, 1704.

Adr. Denen Edlen N. vi. Sämtlichen von Haustein, Unsernbesonders lieben und guten Freunden prsesentst. Werlcßhaußen(wo damals der Älteste Curt Christian wohnte) durch denCantzeleybothen d. 3. Apr. 1704."

Der Geh. Rath Joh. Ludwig v. H. in Gotha schreibtindessen am 27. März anNonsieur et tres oller .... daßder Dr. Jäger sehr beschäftigt sey, seine Gedanken gehen aberdahin, daß man in dem «Kirchcnwcrk" die Fiullns observire, also«müßten zwei aus unsrer Mitte die Reise nach Mainz thun undschriftlich und mündlich die Sache vorstellen. Die Resolu-

tion falle aus wie sie wolle, so wäre es Zeit zu Regens bürgalles all lliotat. bringen zu lassen und thäte pro P08toritatö, wasman könnte; 8a. dieses vermeinen auch die andern hiesigen (lon-sistorialos u, s. w.

Diesen Rath befolgten nun auch die v. H. und erwähltenmit der übrigen Ritterschaft zwei derselben, den Geh. Rath v. H.und Cuno Ovomar v. Bodenhausen, um dem Churfürstenin Mainz ihre Beschwerden mündlich vorzutragen. Die Relationdieser Reise ll. ll. Geismar den 14. Sept. 1704 ist noch vor-handen. Nach derselben waren die beiden Deputirten am 20. Aug.abgereist und am 29. dcss. in Mainz angekommen. Den folgendenTag hatten sie sich an Hof begeben, um eine Audienz angehalten,solche erhalten und Sr. Churf. Gn. die Schreiben vom Aug. 1704und Vollmacht der sämmtlichen Ritterschaft über ihre ^ravsminaüberreicht, dabei um Verordnung ersucht: «daß diesen Beschwerden«abgeholfen und wir in Ruhe gesetzt werden möchten." Daraufwurde dem Baron von Ritter und Hofrath Eccart befohlen,diese Angelegenheit vorzutragen, sich gegen Michälis ins Eichsfcldzu verfügen und sich zu informiren. Der Geh. Rath v. H. hatteauch ein Vorschreiben des evangel. Herzogs von Gotha mitgebracht,und diese Jntercession übergeben und dabei gebeten, bei dem lillororeliAionis oxoroitio gelassen und geschützt zu werden, worauf derChurfürst' geantwortet, daß er in dieser Sache noch nicht völlig

45»