17. Jahrhundert.
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wenn man nicht bei der auch nach dem Frieden gehcrrschten Un-gewißheit und Streit über die Auslegung desselben, das Gegentheilvoraussetzen müßte.
Die Güter von Hans Fritz — dessen Stamm mit ihmausstarb, da seine 3 Söhne ihm vorausgegangen — Wiesenfeldund Rummerode, kamen an seine Lehnsfolger Caspar Bern-hard (Taf. 7) und Curt Christian (Taf. 4b) und nach ihnenan das Haus Bescnhausen, welches Nummer ode noch besitzt.
Schließlich müssen wir noch eine nach seinem Tode erfolgteUrkunde erwähnen, welche ein Beweis ist, wie in der damaligenZeit des Kriegs und der Unsicherheit, bei einem nicht unbedeutendenGüterbcsitz, der Adel in Rückstand kam, Schulden machte, beiFreunden Hülfe und Bürgen fand, die oder deren Nachkommendann die Schuld tragen mußten. Lippold v. Oldcrs Hausenhatte nämlich von Dieter ich von Berge 1302 350 Thlr. ge-liehen erhalten, welcher ohne Kinder starb und von Caspar vonLinsingen und dieser von den beiden Brüdern Thilo Rein-hard und Dietrich v. Linsingcn beerbt wurde. Diese machtennun auf jene Forderung nebst Zinsen Anspruch, „da aber Oldcrö-«hauscn und dessen Erben nicht zu suchen gewesen," so belang-ten sie Hans Fritz, dessen Vater, Heinrich zu Wicsenfeld,in der Urkunde von 1602 selbstschuldiger Bürge für jene Forde-rung geworden. Nach Urtheil des Hofgerichts zu Mainz vom31. Mai 1661 wurde auch Hans Fritz zu Zahlung der 350 Thlr.Capital nebst aufgelaufenen Zinsen, zusammen 726^ Thlr. schuldigerkannt. Hans Fritz war nun indessen auch gestorben und derVogt zu Greifen st ein hatte vom Oberamt den Auftrag, dieSchuld aus den Gütern beizutreibcn, welches dann 1674 auchdurch Zahlung der indessen aufgelaufenen Summe, mit 807 Thlr.33 gr. geschah. Die alte Abschrift der Urkunde ist eine Quittungder Brüder von Linsingen, Burgwalde dntkeckra keti-i Styl,vet. 1674 (Urkb. 611), worin sie zugleich ihr Recht den Hanstcin-schen Lehnsfolgcrn „oder wems disfalls gehörig" in bester Formcediren.
So zahlten hier nach 72 Jahren die Lehnfolger die Schuld,