Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
387
Einzelbild herunterladen
 

lk. Jahrhundert.

387

verlassen, und in ihren gebauten Ansitzen, Ackerbau treibend,wohnten, und ist dabei nur auffallend, daß darunter Wahl Hau-sen nicht angegeben ist, das doch in der fruchtbarsten Gegendan der Werra liegt.

Nebenher ist darin bemerkt, daß die Fuldaschen Lehngütcr,welche Krumstab Lehen genannt würden, auch von Weibsper-sonen geerbt würden, wie dann gerade damals Urban von Esch-wege, dessen Mutter aus dem Geschlecht von Wehren gewesen,von derselben Dorf, Mannschaft und Güter geerbt habe und solchesnoch besitze-

Hier ist dann auch zuerst von der Theilung der Güter zwischender Dittmars und Lippold-Linie die Rede, die aber schon längstbestanden. Es hcist darin; es seyen zu diesen beschriebenen Lchn-stückcn '/zwo Part v. H. gewesen"; aus erster Linie: Jost, Siebert(Sicfried) und Hans (Enkel des lahmen Hans) und Jost(Enkel des Ritters Werner), welche den halben Theil gehabt(Tafel 9) — sowie aus Lippolds Linie von dem verstorbenen

1) Beriet (Bcrtholh) von dessen 1561 ebenfalls verstorbenenSohn Ditmar — Sander (Alexander) und 4 Töchter;

2) von dem verstorbenen Caspar dessen Söhne Burchard,Lippold, Werten und Enkel Curt (Tafel 3);

3) von dem gleichfalls todten Heinrich und dessen 1558 ver-storbenen Johan, dessen 4 Söhne Heinrich, Guntzel,Hans und Melchior (Tafel 4 a).

Von den 4 Schwestern Sanders: Barbara, Anna, Beateund Magdalena (Urkb. 434 am Ende) wird dann noch erzählt,daß die 3 erstem mit Ehegcld ausgesteuert worden, die letztere aberals „unbcrathcne Jungfrau" in den Gütern geblieben und nochim Haus zum Bornhagen sitze; alle 4 aber die ganze Verlasscn-schaft ihres Bruders Sander und was er bei seinem Leben anGütern gehabt, zu ihrem Nutzen und Gewahrsam gezogen und nachFuldaschem Recht und Gewohnheit für- Erb- und Eigengut erstenwollen, auch sogar ihren Antheil des Kaufgelds von dem Zehnten beiWüsthäuterode, der nicht zum Hessischen Lehn gehöre. Sie seyenaber durch die Brüder Burkhard, Lippold und Martin vonden Gütern »sonderlich des Ackerbaues und Abnutzung des Für-