373
16. Jahrhundert.
Ober-Ellen, und sogar an den Landgrafen von Hessen,wegen des bekannten, von ihrem Manne bestrittenen, LehnsHau-terode wandte. Ein Schreiben derselben betrifft auch ein Anlchnvon 500 Goldgulden, um das sie Hans Caspar von Esch-wege durch seine Hausfrau ansprechen lassen, und dafür dasGut Hessel zum Unterpfand geben wollte: so wie ein anderes(Urkb. 393 8.) vom 9. Mai 1554 von Andreas Burchardzu Ober-Ellen, wahrscheinlich ihr Verwalter, redet von »den"Glocken und Buchsen" und deren Abholen in Frankfurt, wosie wahrscheinlich als Eigenthum des verstorbenen Conrad ge-blieben waren.
Siekenrode ging als Mannlehn an den jungen Curtüber. Als dieser aber 1577 durch einen Sturz vom Pferde dasLeben verlor, und darauf auch der einzige Mitbelehnte, ConradsBruder, Martin, der 1577 noch Senior der Familie war, undnur Töchter hinterließ, starb, so fiel dies Lehn als eröffnet anMainz zurück, und wurde mit der Domaine Greifensteinvereinigt.
Ober-Ellen, als Sächsisches, jetzt Sachsen-MeiningschcsLehn (in Sachsen waren die Lehen nicht aufgehoben) wovon Con-rads Bruder, Lippold, Mitbelehnter war, ist auf dessen Nach-kommen übergegangen, welche es noch besitzen (I. S. 209).
Das hessische Lehn Hauterodc, Rodcnbach und Be-sen Hausen lag ganz im Eichsfeld bis auf einen kleinen dazugehörigen Erbzins, welcher auf einer Wiese bei Marzhauscnim hessischen Kreise Witzenhauscn haftete. Daß die erste Bcleh-nung desselben von Hessen im Jahr 1362 erfolgte, solche dann184 Jahre unterblieb, und 1546 wieder erneuert wurde, ist oben(s. I. S. 165 u. f.) erzählt worden, so wie daß Oberst Curt dieserBelchnung widersprach, darüber beim Kaiser selbst Beschwerdeführte, (S. 342) und in dem Lehnbrief von 1546 ausgeschlossenwar. Durch die Verwendung seiner Mutter wurde zwar Curtder Jüngere, wieder in die Belehnung aufgenommen, wie er imLehnbrief Cassel vom 13. Aug. 1565 aufgeführt steht. Da eraber bald darnach ohne Nachkommen verstarb, und seine beidenSchwestern Susanne und Juliane dies Mannlehngut nicht