Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
224
Einzelbild herunterladen
 

224

!6. Jahrhundert.

durch die äußern Zerwürfnisse bei Kirchen und Pfarreien veranlaßtwurden, dehnte man in jener Zeit auch auf andere Gegenstände aus,die für das Geschlecht von allgemeinem Interesse waren. So cut-standen damals förmliche jährliche Confercnzen der Familie, welchegewöhnlich am Gerichtsort unter Vorsitz des Geschlechts-Ältestcn undPiotokollführung des Beamten oder Richters gehalten, bis auf diejetzige Zeit fortgesetzt und nur ausnahmsweise unterlassen wurden,wenn Krieg oder andere Umstände sie verhinderten.

So finden wir den ersten schriftlichen Nezeß dieser Art in einergleichzeitigen Abschrift von 3 Bogen, als ein Nachtrag des vorigenVertrags von 1565, zwei Jahre später ebenfalls zu Gerbers-hauscn am Donnerstag nach Canwto (I.Mai) 1567 (Urkb. 432),wohin sich die beiden Stämme, damals zuerst die Alten und Jungenv. H. genannt, auf den 28. u. 29. April „verschrieben" hatten, um,/manches zu erläutern und vereinbarte Artikel zu vollziehen." Diev. Haust. 1564 genannt waren alle erschienen; als Vermittler undBeistände waren noch zugegen: Christoph vom Hagen, Apelvon Bcrlcpsch, Thile von Buttlar, Jost v. Hardcnberg,Barthold von Bischhausen und Wilhelm vonBülzings-lcbcn zu Stadt Worbis, welche dann auch den schon frühergegenwärtigen Pfarrer Jost Behnc zu Witzen Hausen zu sichberiefen, um — wie es in der von ihm selbst verfaßten Urkundeheist — „dieser Sachen und Jrrunge Abhclfunge und Bescheid, nach,/scinem einfältigen Verstände, neben ihnen zu befördern." Es wurdedaher festgesetzt:

1) Das den Pfarrern im Gericht Hanstein und wegen derArmenspende Zugesagte wird bestätigt.

2) Wegen der strittigen 74 Acker der Kirche zu Macken rodesollen alle Zeugen von beiden Gcrichtsschreibern und denSchöpften zu Gerb ersh ausen abgehört werden.

3) Die Wittwe Josts erbietet sich, „den Freunden zu Gut,"dem Pfarrer zu Gerbershausen die 5 Thlr. wieder zu geben,welche er auf eine Wiese zu Rimbach geliehen.

4) Der Lindenberg bleibt in zwei Theile getheilt, und jederTheil läßt den andern gewähren, weil es Rottland gewesen.

5) Die Stämme Ershausen, Geismar und Steina treten dem