l5. Jahrhundert.
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Kloster, als Königlich Hannvverschc Domaine gute Landwirthschaftgetrieben, aber doch in der Kirche evangelischen Gottesdienst gehaltenund das Einkommen der Domaine fließt in den evangelischen Kir-chenfonds zu Hannover.
Das Kloster „Worbsen" (Worbis), das damals ein Non-ne nkloster unter der Äbtissin Margarethe Sasscnbcrgin, späterein Manns-Franziskaner-Kloster und in der neuern Zeitein Corrcctionshaus geworden, erhielt in vixilia palmarum (4. Apr.)1444 (Urkb. 237) vom Pfarrer in Rimbach 10 rhein. Gulden,welche Werner v. H., Bruder Heinrichs, in seinem Testamentwegen Cour ad Koch zu Scelgcrede bestimmt hat, welche „Don-nerstag Abend vor dem Sontag Uetariz mit der Vigilie, und Frei-„tag Morgen mit der Seelenmesse gefeiert werden soll." <
Der Sohn jenes Werners, auch mit dem Namen Heinrich,war aber besonders den Wilhelmiten-Ordensbrüdern geneigt, denner stiftete Seelenmessen in dem Kloster derselben zu Witzen hau scnund Mulferstedt. Dem erstem schenkte er einen ewigen jährlichenZins von einem Gulden, auf den heiligen Tag Weihnachten fällig,,,uß der Molen zu Wedcroldeshusen" (aus der Mühle zuWerlesh ausen), der der hessischen Domaine Wilhelms-Klosterauch nach der Reformation stets jährlich aus dem v. H. Gut zuWertes Hausen bezahlt und erst vor einigen Jahren nach denneuern Gesetzen abgelößt worden ist. In der Urkunde deö Priorsund Conventö „Ordens sente Wilhelms" von ip8<z clio Nmllio upo-Moli (24. Febr.) 1447 (Urkb. 240) wird auf Mittcwochc Abend„in unscm Kore die Vigilie und Donnerstag nach dem 18. Morgen„die Seelenmesse zu begehen" versprochen, und der Wiederkauf mit15 guten rhein. Gulven ist vorbehalten. Merkwürdig aber ist dieseStiftung eines jährlichen Gulden für die Seelenmessen von 4 Ge-schlcchtsfolgen, ncmlich für
Jungherrn Wernher den Ältern und dessen Frau Kunnc(Kunigunde) „Elver Vater und elder Mutter" (Großcltern)des Stifters.
Jungherrn Wernher und Lcnc — seine Eltern; Hans undHeinrich, seines Vaters Brüder;
Frau Fige von der Asscburg, Jungfrauen Berta und