15. Jahrhundert.
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Capelle Altenburg vor der Stadt, für 36 gute vollwichtige rhei-nische Gulden, und verschreiben dafür ihr eigen Haus und Hof zuHciligcnstadt in dem „nederstcn Theile der Nuwcnftatt" (Neu-stadt) vor dem Berge. Das angehängte große Stadtsiegcl fehlt.
Wir erwähnen hier noch eines andern vom Nathmeistcr undRathmann der Stadt Heiligenstadt bestätigten Kaufs oder An-lchns von 5 Gulden, weil es ein Geistlicher Vorschuß und späterin die Hände eines Stiftsgcistlichen Burchart v. H. kam. Nacheiner mit dem großen Stadtsiegcl noch versehenen Urkunde vomMontage nach dem Sontag Eantatn (24. April) 1497 (Urkb. 297)verkaufen Heinrich Zincke und seine Frau Kath arine, Bürgerzu Hciligcnstadt einen jährlichen Zins von ein Schock Groschenauf den Sontag Uantate zahlbar, an die Tcstamentarien des ver-storbenen würdigen Herrn Ehren Heinrich Eicherspacher für5 rheinische vollwichtige Gulden. Sie versetzen dafür ihr Hausund Hof ebenfalls im niedrigen Theil der Stadt gelegen. Nachdem damaligen Zinsfuß von 19 Proc. des Kapitals kann einSchock Groschen damals nicht mehr als ein halber Gulden werthgewesen seyn. (Siehe I.S. 26 u. folg ) Später ist diese Forderungan den ehrwürdigen Burghart v. H. — von dem zur Zeit derReformation mehr die Rede seyn wird — cedirt worden, denn nachder auf der Rückseite der Urkunde befindlichen Bemerkung von Frei-tag nach dem Sontage blisoi-ieorckia ckomini (14. Apr.) 1559 hatdie Wittwe Zincke die Hälfte der Schuld mit 2j Gulven demDechant Wilhelm der Stiftskirche St. Martin als Bevollmäch-tigten (Befehlshaber") des Burghart v. H., abgetragen, demsolche auch, nach einer weitem Bemerkung, auf Sontag nach blickn(9. Sept.) 1565, ,stauch übergeben Register" (Rechnung) abgeliefertworden.
Stiftungen von Seelenmessen.
In jener — nicht immer frommen — aber doch der Kircheund den Klöstern ergebene Zeit, ließen die v. H. es an Stif-tungen für Klöster nicht fehlen und verordneten Seelenmessen zuihrem und der Ihrigen Heil, für eine Ruhe nach ihrem Tode, die