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Bruder, dem Kurfürsten, RcichsErzkanzlcr und Erzlstschofvon Mainz, Franz Ludwig, an den Kaiser ein Jnter-cessionsSchreiben für die „Löwensteinische katholische Linie>"um zu der bis hiehin zurückgebliebenen allergnädigsten Con-" firmation desto chender zu gelangen ". Auch diese Verwendungscheint unbeantwortet geblieben zu seyn.
An den Kurfürsten Carl Albert von Bayern,spater römischer Kaiser unter dem Namen Carl VII., desgleichenan den Herzog und Pfalzgrafen Johann Christianvon Pfalz - Sulzbach, wendete sich Kurfürst Carl Philippetlichemal wegen des Löwensteinischen Gesuchs. Der Fürstvon Löwenstein, meldete er, habe sich erklärt, "daß er demgesammten Kurhaus Bayern, an seinein auf die KurpfälzischenLande habenden Erbfolgerecht, keinen Abbruch thun wolle".
Bei einer Anwesenheit des Kurfürsten Carl Albertzu Mannheim, kam die Sache mündlich zur Sprache. Ineinem Schreiben aus Mannheim vom 2K. Jänner 1733,meldete, als Resultat der Unterredung, der kurpfälzische Canzlcrvon Hallberg dein Fürsten Domini'eus Marquard: „es seyHoffnung, daß wenn der Fürst in einem Schreiben an SeineKurfürstliche Durchlaucht zu Pfalz erkläre, daß er dein ganzenKurhaus Bayern in dein von selbigem auf die kurpfälzischenLande habenden EventualErbfolgerecht keinen Einbruch zuthun, und daher diesem hohen Kurhaus Hierinfalls den Vorzugzu gestatten, mitbin des aus der zwischen Kurfürsten bä-älm-wuviotoi'ioso und iNüPlio inizenuo errichteten VereinigungHabenden Rechtes sich in so weit zu begeben gemeint sey, diekurbayerische Einwilligung zu vorerwähntem AffociationsGesucherfolgen werde, ohne welche Erklärung aber sothane Einwilli-gung, wir auch die Kaiserliche allergnädigste Genehmigung,nicht zu hoffen sey".