526
5- «Z.
Beginnt nnd veranlaßt aber Verhandlungen, wegen Anerkennung seines even-tuellen Nachfvlgerechtes und der Führung des Pfalzgräflichen Titels undWappens, 1726 bis in das Zahr 173b».
Hatte der thatkräftige Fürst Maximilian Carl, Stamm»Haupt der jüngeren oder Rocheforter Linie, theils wegen seineshochwichtigen, mit der innigsten Anhänglichkeit verbundenenDienstverhältnisses zu dem Kaiser, das ihn von Schrittenabhielt, die augenblicklich mit dessen reichsoberhauptlichcr underbländischer Politik nicht in Einklang gewesen wären, theilswegen Mißverhältnissen in und mit der älteren oder Virne-burger Linie seines Hauses, sich genöthigt gesehen, eine nach-drückliche Verfolgung der Löwensteinischen Ansprüche für einengelegeneren Zeitpunct aufzuschieben, so fand dagegen seinSohn und Regicrungsnachfolger, Fürst Dominicus Mar-quard, durch jene zweifache Rücksicht sich nicht beschränkt.
Dienstfrei und ausgezeichnet durch ansehnlicheres Besitz-tbum als die Birneburger (gräfliche und evangelische) Linie,deren Einkommen bei damaliger Ermangelung des Erstgeburt-rechtes und einer Mehrheit gleichberechtigter Nutznießer sichzersplitterte, befand dieser Fürst sich in der Lage, das Interesseseines Hauses mit Eifer und unter Bedingungen zu verfolgen,von welchen er mit Grund hoffen durfte, daß sie allen Mit-gliedern nicht nur der Rudolphischen, sondern auch der Wil-helmischen Linie, als ihr allseitiges Interesse auf keine Weiseverletzend, und, in Betracht ihrer Rechtlichkeit und Billigkeit,durchaus annehmbar, zum Theil sogar angenehm seyn würden.Er fand sich in den Stand gesetzt, im Namen des Löwen-steinischen Gesammthauses auf dessen Nachfolgerecht in Kur-pfalz bis zu dein Zeitpunct, wo nicht nur alle PfalzgräflichenLinien sondern auch die Wllhclmische Linie im Mannstamm