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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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künde'), daß obgleich er weiland Herzog Ruprecht von Bayern,seine Anhänger, Helfer und Helfershelfer, wegen ihres Unge-horsams und Verachtung in des heiligen Reichs Acht und Aber-acht erklärt habe, und Ludwig Graff zu Leonstein gute Zeitvor solcher Acht bei demselben gewesen, auch in dem, HerzogRuprechts wegen, erwachsenen bayerischen Krieg bei ihm be-treten worden, doch die von ihm, dein römischen König, ausge-gangene Acht und Abcrachr „den gemelren Graff Ludwigennit berührt oder gebunden haben, und noch nit berührenoder binden, ihmc auch keinen Schaden oder Nachtheil bringensollen oder mögen in kain weg". Auch führten das HausLöwenstein und der Reichsfiscal eine lange Reihe von JahrenBeschwerde gegen die Wirtembergische Gewaltthätigkeit I. Den-noch blieb es bei der wirtembergischen Exemrion der GrafschaftLöwenstein, und die Grafen mußten sich damit begnügen, daßihnen im Jahr 151(1 die Proprietär nur eines Theils der-, selben, nämlich „Schloß und Stadt Löwenstein, Schmidhausen,Sulzbach, sammt deren Höfen, Weilern und andern ihren Zu-gchörungen", mir grundherrlichen Gerechtsamen, unter wirtem-bergischer Landeshoheit und Lehnherrlichkeir eingeräumt ward I.

t) Wovon eine nach dem Original von zwei Kaiserl. Reichskammer-gerichts-Lesern (Negistratoren) beglaubigte Abschrift in dem Fürst-lichen Löwenstcin-Wertheim-Rosenberger Hanptarchiv aufbewahrtwird.'

2) In der für den Zweck der Beschwerdeführnng auf dem Reichstagzu Cöln von 1512 gefertigten Liste von Eximirten, kommt dieGrafschaft Löwenstein bei Wirtemberg noch nicht vor; wohl aberin der auf dem Reichstag zu Augsburg von 1548 gefertigten.Moser, teutsches Staatsrecht, Th. 43, S. 265 n. 277; desgl.S. 323.

3) Declarativn des Herzogs Ulrich von Wirtemberg, datirt Stutt-gart, Dienstag nach Simonis und Judä Apostolornm, 1510. Als1586 Graf Ludwig II. von Löwenstein von Wirtembergischer Seiteeiner Felonie beschuldigt, und deßwegen das Lehn als verwirkteingezogen war, verlieh solches Herzog Ludwig den beiden älteren