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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Dessen Taufpathin war die Erzherzogin Mathilde von Oestreich,seit 1452 in zweiter Ehe vermählt mit dein regierenden Erz-herzog Albrecht VI., Nichte Friedrichs des Siegreichen, undSchwester seines AdoptivSohnes Philipp, damaligen Herzogsvon Bayern, nachherigen Kurfürsten.

Ludwig, der seine beiden Eltern überlebte, hatte dasGlück, unter ihren Augen am kurfürstlichen Hoflager zuHeidelberg mit besonderer Sorgfalt erzogen zu werdenAuch nach des Vaters Tod gab dessen Regierungsnachfolger,Kurfürst Philipp (28. Dec. 1476) urkundliche Zusage ^),Ludwigen von Beyern, Herrn zu Scharpffeneck," den seinlieber Vetter und Vatter Her Friderich Pfalzgrauc by rine,hinder Jme seines gebluts verlassen", seinemVetter undBarter zu ehren, nach zimlicher gebur an seinein "Hoffhalten, oder," so fern es besser, mit Rath der Vormünder

von Oestreich. In jenen Nachrichten heißt es: "Anno 1463ist geboren Lnd: graff zu Lewenstein :c. in lesto Melmeüs".Auch stimmt diese Geburtzeit zu Ludwigs eigener, im Jahr1511 vor Gericht erklärten Angabe, daß er nur 13 Jahreund 14 Wochen alt gewesen sey, als er auf die vom Vater ihmhinterlassenen Aemter verzichtet habe. Auszug aus den oben(§.44) erwähnten Sveierer JudicialCommissionsActen von 1511,in der "Widerlegung" :c., Num. XVIII, S. 152. Mit dieserAngabe stimmt übsrein das Datum von Ludwigs Verzichturknndevom 12. Jänner 1477, bei Kremer, Urkundenbuch, S. 522,und in der "Widerlegung" :c., Beilage VII, S. 111.Unrichtig ist also die Meldung, der auch Andere gefolgt sind,daß Ludwig schon im I. 1462 gebohren sey, in dem oben (§. 39)angeführten 8temum lüecznsteinmnnm.

1)Die zwen sone (Friedrich und Ludwig) wurden in allen Duzen-den ertzogen von Jngent vff vnd mit grosser Forcht zu der ler-nung angehalten". So Matthias von Kemnat, in seinerHistori-, IVstleric! I. Illleet. N8., p. so3. Kremer, a. a. O.,S. 529, Note 10.

2) Kremer's Urkundenbuch, S. 517 u. f.