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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Eheliche Beschaffenheit der Verbindung Friedrichs des Siegreichen mit Clara.

1) Einleitung.

Ob Clara's Verbindung mit Friedrich dem Siegreicheneine eheliche, sodann, wenn eine solche bestanden, von welcherArt dieselbe gewesen, und wann sie entstanden sey? istvielfach in Frage gestellt worden. Die meisten, die hierüberurtheilend sich geäussert haben, scheinen auszugehen von derirrigen Voraussetzung, daß nur durch kirchliche Einsegnung(priesterliche Trauung) ein rechtsgültiges Ehebündniß habegeschlossen werden können; an die canonisch-rechtliche Möglich-keit einer Gewissensehe, scheint. Keiner gedacht zu haben.

Einer direcren Klarstellung des Thatbestandes stehenSchwierigkeiten eigener Art im Wege, gleichzeitige und spätere,zum Theil noch jetzt geflissentlich bewachte. Offenbar wardie eheliche Natur (Ehrlichkeit) der Verbindung zwischen Claraund Friedrich, nicht bloß in ihrem Beginn, auch lange Zeitnachher, als Familien-, Hof- und Staatsgeheimnis; behandelt.Stand ihr doch Friedrichs feierliche Zusage des Cölibats (Z. 6)kundbar entgegen, so lang er deren von Dem, zu dessen undseiner Nachkommen Gunsten allein er sie gegeben hatte, vonHerzog Philipp, nicht entbunden war, welches erst in denJahren (470 und (473 geschah (Z. 23).

Da von Seite weder des Kurfürsten noch seines Nach-folgers, eine öffentliche Erklärung erschien über die Naturde-r Verbindung mir Clara, so ward dem Publicum das Ge-heimniß nie enthüllt; es konnte sich daher in demselben einezuverlässige Meinung darüber nicht bilden. Ausnabmweisenur für Rechtskundige, die sich die Mühe nehmen mochtendarüber nachzuforschen, ward der Schleier durch Thatsachengelüftet, die mit Sicherheit auf eine eheliche Verbindungschliessen liessen. Der Sohn Friedrich war Canonicus in zwei