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genden Irregularität? Da Kurfürst Friedrich erst im Jahre1459 Clara's Bekanntschaft zu München machte >Z. Z5) unddessen ältester Sohn in keinem Falle vor Anfang des Jahres1469 gebohren war, wie umen (Z. 56) näher auseinander-gesetzt werden wird, so hatte Friedrich, als für ilm lim jeneDompfründe zu Speier geworben ward, die er schon vor dem15. März 1473 besaß, wie seines Vaters oben angeführteUrkunde von diesem Tage besagt, das für canoinaos nun«,-NS8 soll stoniioellos (DomicellarHerren) nach dem canoni-schen Recht zur Aufnahme erforderliche Alter von vierzehnJahren ') noch nicht erreicht. Zu solcher Dispensation hätteder Pabst sich befugt achten können, wenn und so weit dasParticularRecht des Hochstifts Speier nicht im Wege stand.
Oder endlich, enchielt die Bulle für Friedrich eine durchdie Wiener Concordate der teutschen Nation von 1448 ^) be-gründete päpstliche Provision zu einer Spcicrischen Domprä-bende, welche in einen: päpstlichen Monat war erledigt wor-den, die also der Papst vergeben konnte, doch nur an einensolchen, der canonisch und (bei dem Domcapitel zu Speier)starmemnäsig dazu tüchtig (istorwus) oder, nach Kremer'sAusdruck, geschickt war.
Eine von diesen Hypothesen zur Gewißheit zu erbeben,wird ohne Vorlegung der öffentlich noch nicht bekannten Bullenicht gelingen. Aber für gewiß darf man annehmen, daß,welches auch der Inhalt der Bulle seyn mag, Friedrich ohnestatutenmäßige Ahnenprobe, weder zu Speier noch zuWorins die Aufnahme in das Domcapitel erlangen konnte.
Endlich wird Clara's Rittcrbürtigkeit ausser Zweifel ge-setzt, auch durch die Ahnenprobe, welche einer von ihren
t) (4. 1,. t. c>, Z. 4^6.
2) LZrln er, coipns ßn-!s e«:vlesis5tici t'stliolicoi'llm,'4. I. s>, > 2Z,s«j.