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freiem, besonders in Niedersachscn und Westpbalen, am Nie-derrhein und in den Niederlanden, die Partikel „von" ihremZunamen vorsetzten. Daber war von jeher, und ist nochheute, das Borworr „von" vor Zu- oder Geschlcchtnamen,kein zuverlässiges Erkennungsmerkmal der Abstammung vonrittermäsigen oder adclichen Eltern, oder von selbst erworbenerRittermäsigkcit.
Urkundlich läßt sich nachweisen, daß in und seit deinMittelalrer eine grosse Menge von Ritterbürtigcn oder Adelichcn,dafür bekannt und allgeemcin anerkannt, ihren Zu- oder Ge-schlechtnamen das Wvrtchcn "von" nicht vorsetzten. Hundert-weise läßt sich dieses darthun, namentlich aus der LebenszeitClara's und Friedrichs des Siegreichen. In dem von Kremer Ibekannt geinachten "Verzeichnis! der Fürsten, Grafen, Herren,und vom Adel, welche mit Pfalzgrafen Friedrich KurfürstenAnno 1460 in der Niederlage von Pfcddersbeim gewesen",erscheinen unter den namentlich aufgeführten ein hundert undfünfzig Rittermäsigen, weniger nicht als sechzig ohne "von".In dem gleichfalls von Krciner H bekannt gemachten "Ver-zeichnis? derjenigen Edlen und Ritter, welche in dein Treffenbei Scckenheim den 30. Juni 146Z in Pfälzische Gefangen-schaft gekommen sind", findet man unter den daselbst genanntenungefähr ein hundert und zwölf Rittermäsigen, vier und zwanzigohne "von".
In den Rüxncrischcn Verzeichnissen der "Ritter undEdlen" auf den Turnieren zu Heidelberg 1481 und zuStuttgart 1484, welchen "Herr Ludwig von Beiern,Herr zu Scharpffeneck" als Turnicrgenoß beiwohnte, bemerktman auf dem ersten fünf und vierzig, auf dem andern vier
t) Kr cm er, Urkiindcnbuch, S. 199 ff.?) Ebendaselbst, S. 277 ff.