gewohnheiten. Kein Reichsgesetz, kein Reichsabschied ward voll-ständig, immer und überall zur Vollziehung gebracht
Noch trat sehr oft rohe Gewalt schamlos an die Stelledes Rechts, mit Entweihung dieses heiligen Wortes unver-hohlen sogar sich ankündigend als Faust- und Kolbenrecht.Noch schützte kein festgehandhabtcr immerwährender Landfriedeund kein beständiges Reichsgericht die Kurfürsten, Fürsten,Grafen, Herren und Städte des Reiches wider Eigcnmacht,Habgier und Kampflust ihrer Genossen, die Unterthanen widerMißbrauch der Regierungsgewalt, Alle wider Bcfehdungen,Raub- und Raufsucht der Rittermäsigen, kaum fanden Per-sonen und fahrende Habe Sicherheit hinter Mauern, Gräbenund Wällen.
So eben nur erfunden und noch geheim gehalten, ver-mochte die Buchdruckerkunst noch nicht den Zustand der Dingezu ändern. Die Gewissen und die Geistlichkeit von Rom ausnoch ausschließend beherrscht, die Geister durch Wissenschafts-pflege noch unerhellt, die Landesbewohner größtentheils in Leibes-haft, die Gewerbe in Kindheit und sammt dem Verkehr, fastnur mit Ausnahme der Gegenstände des Kleider Luxus, be-schränkt auf das Unentbehrliche — welche düstere Lage despolitischen und gesellschaftlichen Zustandes!
In solcher chaotischen, fast anarchischen Umgebung, warein Fürst wie Pfalzgraf und Kurfürst Friedrich dererste, eine auffallende, auch für die späte Folgezeit denkwürdigeErscheinung. Von seinen Heldenthaten in der Geschichte derSiegreiche oder Sieghafte (Viatm-iosus) benannt, glänzteFriedrich als Stern erster Grösse ant politischen Firmamentvon Teutschland. Ruhmvoll und heilsam war sein öffentliches
t) Von dieser denkwürdigen Erscheinung, sehe man den Grundriß inI. H. C. v. Selch ow's teutscher Reichsgeschichte, Z. 326.