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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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§. 6. Auf eifriges Verlange» der landtagweise versammelten aus-gezeichnetesten Fürsprecher des ganzen Landes, selbst der kur-fürstlichen Witwe, nach dem Rath nicht nur benachbartergeistlicher und weltlicher Reichsstände, sondern auch der vor-nehmsten kurpfälzischen Hof- und Staatsbeamten und Vassal-len, versteht sich Friedrich zu lebenslänglicher Uebernahmeund Führung der Landesregierung, mit der Kurwürde, ineigenem Namen, zur Annahme des unmündigen PrinzenPhilipp an Kindesstatt, zu Verzichtleistnng auf seine Landes-portion, auf sein mütterliches Erbtheil, ans seine zeitherigenund künftigen Erwerbungen, und zu Gelobung des Cöli-bats, mit Zustimmung des Papstes. . . . .18§. 7. Feierliche urkundliche Vollziehung der vorgenannten Verab-redungen. ......... 24

§. 8. Mannbar und großjährig geworden, genehmigt Herzog Philipp,urkundlich und thatsächlich, Friedrichs Führung der Landesregie-rung und Kurwürde in eigenem Namen, sammt der Arrogation. 29§. 9. Der Kaiser weigert beharrlich seine Zustimmung zu FriedrichsUebernahme der Landesregierung und Kurwürde, aber dieKurfürsten erklären einmüthig ihre Anerkennung. . . 33§. 10. In rechtwidriger Form, sogar personlich, ohne Mitwirkungder Reichsstände, erklärt der Kaiser den siegreichen Friedrichin die Reichsacht. ....... 40

§.11. Welches aber, factisch und rechtlich, ohne Folge bleibt. . 44§. 12. Im eigenen Namen, bis an seinen Tod, übt Friedrich dieRechte der Reichsstandschaft und der Kurwürde, und verwalteter sogar zweimal das Reichsvicariat- . . . .49§.13. Empfängt er die Landeshuldigung, gibt und empfängt Be-lehnungen, und führt musterhaft die Landesregierung. . 51§. 14. Uebt er die Rechte der Gesandschaften und der Staatsver-träge, insbesondere der Bündnisse. . . . . .54§.15 u. 16. Führt er ruhmvoll, immer siegend, Kriege, und schließt

Frieden. . . . . . . . . 57 u. 62§. 17 u. 18. Sehr bedeutend vergrösscrt und verbessert er dasLand, durch neue Erwerbungen von Land und Leuten undLehnhcrrlichkeit, durch Verwendung selbst erworbenen Geldes,und durch Schuldentilgung. . . . . . 67 u. 69§.19, Eine ansehnliche TerritorialVersorgung gibt er seinem Adop-

tivSohn und Neffen, Herzog Philipp, . . . ." 71