Lief. 6. l
1) Herczog von der Schiesse vnd zum Brige Her zu Leigennicz zum Saugen vnd
zu Gloggaw.d. h. Schlesien, Brieg, Liegnitz, Sagan, Glogau.
Zur. WR. 33. Conc. B. 173b. Virg. Solis. Siebm. I. 6. Wem. C. I. 30b. Wolffb. C. 76a.
2) Der Herczog von Mägkelburg Fürst zu Wennden vnd Werla Her zu Gistrowgrauffe zu Schwerin Fogt zu Rostik Her zu Stargart etc.d. h. Mecklenburg, Wenden, Werle, Güstrow, Schwerin, Rostock, Stargard.
Conc. B. 173b Virg. Solis. Siebm. I. 7. Wern. C. I, 32. Wolffb. C. 65.
3) Das Fürstentum vom Brege. 4) Herschafft von Legennicz vnd Glogow.5) Fürstentum von Wennden. 6) Herschafft von Pittenfurt.
Es ist, als ob Grünenberg als er die Wappen der Herzoge von Schlesien zu Liegnitz und vonMecklenburg wie Allianz-Wappen zusammenstellte, eine Ahnung von der Verbindung gehabt hätte, welcheHerzog Friedrich III zu Liegnitz (geb. 1520. 22. Febr. f 1570. 15. Dec.) am 8. März 1538 mit Katharina,Tochter Heinrichs Herzogs von Mecklenburg (geb. 1518. 14. Apr. f 1581. 17. Nov.), abgeschlossen hat.
Das Herzoglich Liegnitz'sche Wappen ist hier geschmückt mit der Kette des Rüdenbandes, derRitterbrüderschaft, von welcher uns Spiess in seinen archivarischen Nebenarbeiten Thl. I. S. IOI—103 zweiUrkunden aus den Jahren 1420 und 1425 mittheilt. In der ersten nimmt Herzog Ludwig II in Schlesien zuLiegnitz und Brieg ^geb. um 1380 J- 1436- 3°- April) in zweiter Ehe 1420. 13. Januar verm. mit Elisabeth,geb. 1402, Tochter Kurf. Friedrich I von Brandenburg, als oberster Hauptmann der Gesellschaft mit demRüdenbande seinen Schwager den (damals 17jährigen) Markgrafen Johann von Brandenburg (den Al-chymisten) nicht nur in die genannte Gesellschaft auf, sondern bevollmächtigt ihn auch zugleich, dass er inden drei Landen Schwaben, Franken und Bayern andre Mitglieder aufnehmen und ihnen diesen Orden zutragen, verleihen und geben möge, mit der Bedingung, dass jedes derselben das Schock Böhmische Groschen,welches nach dem besondern Gelübde der Gesellschaft jährlich an eine Marienkirche zu liefern war, beiStrafe der Ausstossung zahlen solle. In der zweiten Urkunde bevollmächtigt Markgraf Johann den RitterHans von Seckendorf zu Brunn zur Eintreibung der rückständigen Gesellschaftsgelder. Er nennt sich darineinen Hauptmann der Gesellschaft des Rüdenbandes in den vorerwähnten drei Landen, seinen Schwageraber, den Herzog Ludwig in Schlesien, den König des Rüdenba n des.
Lief. 6. Lb.
1) Herczog von Aquitany — In Engelland.
König Johann, der Gute, von Frankreich verzichtete 1360 im Frieden zu Bretigny zu Gunsten König
Heinrich III von England auf das Herzogthum Aquitanien d. i. Guienne, Poitou, Angoumois, Calais, Guines
und I'onthieu. Erst König Carl VII brachte diese Länder 1450 wieder an Frankreich.
2) Herczog von Andrat — In Spollien.
Andrada, eine Grafschafft im ehemaligen Königreich Gallicien Spaniens, welche zwischen Asturien,
Leon und Portugal am atlantischen Meere gelegen ist. Die Grafen von Lemos führten den Titel von Andrada.
Lief. 4.
LI.
Der hochgeborn Grauffe zu Wirttemberg vnd
zuo Mümpelgartte etc.
Die Namen der einzelnen Grafschaften und Herrschaften, deren Schilde auf dem, das Hauptwappenumschlingenden, dem Englischen Garter ähnlichen und wie dieses mit einer Schnalle versehenen, am ab-fliegenden Ende mit einer Metallzierath beschlagenen farbigen Bande angebracht sind, lauten folgendermassen:
1) Hinstetten jj ) Hochenstoffen (Hohenstaufen)
2) Glappach (Glattbach) 12) Schalczburg
3) Kalb (Calw) 13) Leonberg
4) Asperg 14) Maugenhain (Magenheim)
5) Achhalm 15) Brakenheim
6) Tübingen 16) Lumershaim
7) Niffen (Neufen) Eberbach
8) Vrslingen 18) Horburg
9) Vrrach .Urach) ig) Blochingen10) Herrenberg 20) Hornberg
21) Gundelfingen.
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