alle die einzelnen Verpfändungen an Private einzulösen nndzugleich zur Zahlung von 8000 Mark Brandenburgisch Sil-bers. Bis zur geleisteten Zahlung sollte Mecklenburg dieLande, Schlösser und Städte Grabow nnd Meienburg behaltenals Pfand, wenn diese Summe innerhalb 5 Jahren nicht ab-getragen sei aber für immer eigenthümlich besitzen. Letztereswurde später gegen Arensberg und Strclitz mit ihren Land-schaften umgewechselt, während erstereS nicht eingelöst nun-mehr bei Mecklenburg verblieb.
Im Jahre 1334 waren die Schlösser Neuhausen und Kum-losen mit dem Lande Perlcbcrg an den Grafen Heinrich vonSchwerin von dem Markgrafen versetzt worden; wegen Aus-lösung des erstcren war bedungen worden, daß der Graf,wenn er solches verkaufen wolle, selbiges zuerst dem Markgra-fen anböte, sonst wurde ihm freigestellt, es zu vererben und zuverlehnen und sei in letzterem Falle der Graf verpflichtet, dasLehn auch nach der Einlösung des Landes Perlebcrg anzuer-kennen.
Im Jahre 1336 finden sich Verhandlungen über die Ver-pf ändung der Lande Lenzen, welches zur Zeit noch die Als le-ib en pfandweise besaßen, und Dömitz an den Grafen Hein-rich von Schwerin behufs Einlösung von Perleberg. Indem am 26. Juli 1336 zu Brandenburg ausgestellten Reversebekennt der Graf, sein Herr der Markgraf habe ihm nnd sei-nen Vettern die Häuser, Städte und Lande Lenzen und Dömitzmit allem Lehn und mit allem Zubehör auf beiden Seiten derElbe, wie seine Vorfahren dieselben besessen, für 6506 MarkBrandcnburgisch Silbers wiederkäuflich gelassen; nach derenUebergabe sollte Perlebcrg zurückgegeben werden.
Auch Neuhansen und Kumlosen müssen wieder eingelöstsein, denn 1345 verlieh Markgraf Ludwig dieselbe dem RitterNicolaus von Lobeck und dem Knappen Joris, auseinem Geschlecht, welches sich meist nur in Mecklenburgischen