Druckschrift 
1 (1858)
Entstehung
Seite
259
Einzelbild herunterladen
 

verpfändeten Güter für 460V Mark brandenlmrgischcn Silberswiedererhielt, indessen in die völlige Abtretung der LandeWarnitz nnd Stargard mit Fürstenberg willigte. KaiserCarl IV. hat, obwohl wir eine Verpfändungsurknnde derPricgnitz an Mecklenburg besitzen, definitiv sich wohl nichtsentziehen lassen, erst unter seinen Söhnen, um das Ende desJahrhunderts oder den Anfang des nächstfolgenden, in welcherZeit bisher nie gekannte Noth über das Land kam, könnenwir annehmen, daß es Mecklenburg gelang, eine Anzahl Oerterund Herrschaften von der nördlichen Priegnitz an sich zu brin-gen. Diese Ortschaften, wozu wir auch Dalmin rechnen müs-sen, wurden der Vogtci Grabow zugctheilt O. Nach dieserAuseinandersetzung kommen wir wieder in Uebereinstimmungmit der Behauptung des Archivrath Lisch. Durch dieseEinverleibung Dalmins in Mecklenburg ungefähr bis zumJahre 1506, in welchem Jahre es noch zur Vogtei Grabowveranschlagt wurde, sehen wir einigermaßen den Kreis desHandelns unserer Vorfahren bedingt, wenngleich dadurch kei-neswegs eine völlige Entfremdung von der alten Heimath ein-trat, wenigstens die Beziehungen zu der nachbarlich meist be-freundeten Stadt nie aufhörten. Aber ein näheres Verhältnißzu den ersten Churfürsten aus dem Hause Hohenzollern istdarum nicht denkbar, weShalb wir die Winterselde auchnicht in deren Urkunden finden; während später das Geschlechtuntrennbar vom Dienste seines Landesherrn sich zeigt.

Dies vorausgeschickt müssen wir zur Feststellung der Besitzver-hältnisse noch berichten, daß Heinrich der Löwe, nachdem ersich nach dem Aussterben der Askanischcn Fürsten in den Besitzder ganzen Priegnitz gesetzt hatte, veranlaßt durch des KaisersWillen und das Gebot der Klugheit, sich 1329 zu einem Ver-gleiche mit Markgraf Ludwig bequemte, der, wenngleich mitschweren Opfern, diesen in den Gesammtbesitz seiner Vorgängersetzte. In diesem Vergleiche verpflichtete sich der Markgraf,

17*