Druckschrift 
1 (1858)
Entstehung
Seite
218
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Bürgschaft durch Heinrich vom Berge, HanS und Gür-gen, Vettern vvn Holtzendorff, Diedrich von Win-ter fcld und drei Gebrüder von Kerkow, wohnhaft zuGollwitz. Um diese Zeit E«l, sagt der Berichterstatter, bekamunsere Stadt viel mit dem benachbarten Adel zu schaffen, wirschließen dies aus den vielen uns aufbehaltenen Urfchdebriefen.Der Raum gestattet nicht, alle diese Urfehdcbriefe abdrucken zulassen, obwohl solches wegen der darin vielfältig vorkommen-den adlichen Bürgen und Zeugen in mancher Rücksicht beson-ders zur Ergänzung cincö oder deö anderen Stammbaumesnicht so ganz undienlich sein dürfte. Daö Magistrats-Archivzu Prenzlau dürfte also die Quelle sein, welche noch einigenAufschluß gewähren könnte. Wir müssen annnehmcn, er habeans den alten Stammlehncn gesessen, wenn wir dies auchnicht direcr angegeben finden, so nennen doch die Urkundendieser Zeit auch keine andere Besitzer auf de» unS bekanntenOrten. Auch die Mitbürgcn waren in der Nähe angesesseneMannen.

K 9. Hans von Winterfeld und sein Bruder

K U). Valentin von Winterfeld, waren dieletzten dieser Linie. Sie besaßen gemeinsam Schönermark,Swanepol, Arcndsee, Dochow (das heutige Wilhclmshof, worannur noch die Dochowcr Mühle erinnert) Güstow, Rakowund Warbende nebst Zubehör. Sie lebten zu Anfang deö 16.Jahrhunderts. Beive waren schon 1527 ohne männliche Des-cendenz verstorben und ihre bedeutenden Lehne dem Landes-herr» zugefallen, der sie in diesem Jahre seinem LandvogtAchim von Arnim auf Gcrswalde von Neuem zu Lehncrtheilte EU. Es heißt: „der Landvogt Achim von Arnimhabe nach Hans und Valentins von Winterfeld Ab-gange die Lehne theilö zum Angefälle erhalten, theils mit baa-rcm Gclde erkauft"; dies erkaufen bezieht sich wohl nur auf