Druckschrift 
1 (1858)
Entstehung
Seite
3
Einzelbild herunterladen
 

— 3 —

waren darum nicht ritterbürtig, gehörten nicht zu den Mannenworunter man den gesammten Niedern Adel im Gegensatze zumhöhern verstand.

Der Adel in Deutschland und besonders im alten Sachsen-lande, ging bald, durch vielfache Umstände herbeigeführt, auSder Stellung eines freien Besitzers, der nur unter Königsbanngerichtet werden konnte, unbeschadet seiner Ritterbürtigkeit überin das abhängige Verhältniß der Eigenbehörigkeit. Es wardieö dasjenige Verhältniß, welches man im frühern Mittelalterunter Ministerialität verstand. Dieselbe erlangte in der altenNordmark und den angrenzenden Ländern, die noch zum Her-zogthum Sachsen gehörten, eine solche Ausdehnung, — daaußer den Markgrafen die Bischöfe, Aebte und andern Grafeneine zahlreiche Dienstmannschaft hielten — daß man dreist be-haupten konnte: es gab hier entweder gar keinen, oder dochnur einen sehr geringen freien Adel.

Das Wesen des Ministerial-Verhältnisses ist so interessant,und tritt so wesentlich in die spätere geschichtliche Entwickelunghinein, um hier nicht in Kürze dasjenige anzuführen, was vonsachkundiger Feder bereits zusammengestellt ist. et)

Die Ministerialen oder Dienstleute machten mehrereJahrhunderte hindurch eine große und angesehene Klasse unterden Bewohnern Deutschlands und gemeinschaftlich mit denEdlen und Freien den Militairstand aus. Von den Freienunterscheiden sie sich aber dadurch, daß sie mit Allem, waS siebesaßen, irgend einem Fürsten, Grafen, Edlen oder einer geist-lichen Stiftung als Eigenthum angehörten. Ministeriale oderDienstleute hießen sie darum, weil sie ursprünglich bestimmtwaren, ihrem Herrn Hofdienste zu leisten. In dieser Rücksichtwaren ihnen die Mannen, welche ihrem Lehnsherren Kriegs- .dienste im offnen Felde zu leisten, und die Burgmannen, welchebestimmte Schlösser zu beschützen hatten, entgegengesetzt. Beideoben erwähnte Verpflichtungen konnten sowohl von Edlen und

t*