Freien, als auch von Ministerialen übernommen werden.Manndienste und Burgmanndienste wurden mit Mannlehen undBnrglehen, Hofdicnstc aber mit Hoflehen belohnt.
In früher» Zeiten waren die Ministerialen nach den Ge-schäften, welche sie zu verrichten hatten in verschiedene Klassengethcilt, von denen jedoch keine vor der andern den Vorranghatte. Jeder Dienstmann war, und zwar von Geburt, entwederTruchseß oder Schenk, oder Kämmerer, oder Marschall oderJäger. In diesen Aemtern diente ein Ministerialer nicht eherund nicht anders, als wenn er das Hoflehen in Besitz hatte,welches seiner Familie für dergleichen Dienste zugewandt wor-den war; auch verwaltete er ein solches Amt im Jahre nurvier, fünf oder sechs Wochen hintereinander, je nachdem dieZahl der mit Hoflehen belehnten Ministerialen seines Herrngrößer oder kleiner war. Hiernach waren alle belehnten Mi-nisterialen verbunden, wenn sie dazu aufgefordert wurden, ihrenHerrn auf größeren Reisen, vornehmlich an das kaiserliche Hof-lager und besonders zur Krönung der deutschen Könige undKaiser nach Aachen und nach Rom zu begleiten. Kriegsdiensteleisteten sie nur zur Verthcidigung des Landes gegen feindlicheAngriffe. Die Verbindlichkeit hierzu floß aber nicht aus ihremMinisterial-Verhältniß, sondern aus ihrer Eigenschaft als Land-eigenthümer und als geborne Militairpersonen.
Obgleich alle Ministerialen entweder Truchsesse, oderSchenken, oder Kämmerer oder Marschälle waren, so führtendoch nicht alle die Ernennung von einem dieser Aemter alseinen Titel. Die, welche diesen Vorzug genossen, waren dieVorgesetzten aller klebrigen in dasselbe Amt gehörenden Dienst-leute, sie hielten sich fast beständig bei der Person ihres Herrnauf, leisteten aber nur bei besonders festlichen Angelegenheitenpersönliche Dienste.
Zu jedem Ministerial-Amt gehörte aber auch ein Theil derherrschaftlichen Hauswirthschaft. Der Truchseß, welcher die