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Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Königlich Preussischen Landwirthschaftlichen Akademie Poppelsdorf
Entstehung
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III. Die Entwickelung des höheren landwirthsch. Unterrichtswesens u.s.w. 105

erstreckt sich ausser auf die für die Abgangsprüfung nach der Ordnungvon 1897 bestimmten Fächer auch noch auf das Landwirthschaftsrecht;die Anforderungen in den einzelnen Disciplinen sind aber für jenePrüfung selbstverständlich höhere. Als Lehrer der Landwirthschaftan Landwirthschaftsschulen können nur Männer angestellt werden, diedas Examen vor einer der hierfür eingesetzten Commissionen bestandenhaben. Bis jetzt ist dasselbe vor der Poppelsdorfer Commission von10 Candidaten abgelegt worden. Diese scheinbar geringe Zahl erklärtsich daraus, dass die Landwirthschaftsschulen erst 1875 in's Lebengetreten sind, dass deren Zahl im Preussischen Staat auch jetzt nochnicht mehr als 16 beträgt und dass an jeder Landwirthschaftsscliulenur ein, selten zwei Lehrer der Landwirthschaft angestellt sind. DieVorschriften über das für Lehrer der Landwirthschaft an Landwirth-schaftsschulen vorgeschriebene Examen datiren sogar erst vom 17. No-vember 1877.

Zum Doctorexamen an der Universität werden die Studirendender Akademie unter denselben Bedingungen wie andere Studirendezugelassen.

Die einzelnen Studirenden haben in jedem Semester ein Gesannnt-h011 orar von 120 Mark an die Akademiecasse zu zahlen und erhaltendafür das Recht, an allen Vorlesungen und praktischen Übungen derAkademie nach eigener Auswahl Theil zu nehmen. Ein Studien- oderHörzwang besteht bei der Akademie so wenig wie bei der Universität.Das Lehrer-Collegium ist berechtigt, ein Fünftel der an Honorar ein-gekommenen Summe zu verwenden, um bedürftigen Studirenden dasgezahlte Llonorar ganz oder theilweise zurückzugewähren. Im Winter-semester 1896/97 haben 92 Studirende diese Wohlthat genossen; ihnenzusammen sind 7400 Mark an Honorar erlassen worden. Von dem ver-bleibenden vier Fünftel wird ein Viertel an die Docenten nach Maass-gabe der von ihnen gehaltenen Vorlesungs- und Übungsstunden undnach Maassgabe ihrer Zuhörerzahl vertheilt. Das Übrige verbleibt derAkademiecasse.

Die Studirenden der Akademie wohnen theils in Poppelsdorf, theilsin Bonn. Die Kosten des Aufenthaltes betragen, abgesehen von demStudienhonorar, für den Monat bei sparsamer, aber doch ausreichenderLebenshaltung 100-120 Mark; 150Mark ermöglichen schon eine rechtreichliche Befriedigung der Bedürfnisse. Eine angemessene Wohnungist für monatlich 20-30 Mark zu haben. Ferner sind Pensionen vor-handen, in denen der Studirende ausser Wohnung auch volle Ver-pflegung erhält. Es giebt solche, in denen für Beides 60 Mark imMonat zu zahlen sind; andere sind auf Befriedigung höherer Ansprücheeingerichtet und verlangen bis 80, auch wohl 100 Mark. Nach Abzug