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eingereicht, das unterm 31. Mai 1723 dem Kammergericht zur Berücksichtigung beidem Proceß ttbersandt morden war. (Concept Ebendas. k. 45.) Unterm 27. August1723 bittet der v. Oppen abermals den König, ihn bei dem ihm concedirtenVorkaufsrecht zu schützen, zumal der eine Bruder von ihm für Abtretung seinerRechte 490 Thaler erhalten habe. (Original Ebendas. t'. 48. 49.) Hierauf er-folgte ein Königl. Rescript an das Kammergericht am 2. September 1723,daß es demselben überlassen bleibe, nach Lage der Sache rechtlich zu erkennen, indeßsehe doch in Verfolg der eingelaufenen Supplik des v. Oppen der König nichtslieber, als wenn dem v. Oppen, als einem Officier, es möglich gemacht würde, zurReluitiou des Gutes Sauen in Gemäßheit des ihm geschenkten Vorkaufsrechts, ver-holfen und daß der jüngere Bruder zur Annahme des offerirten Kaufgeldes disponirtwerde, svsut. würde der v. Oppen sich entschließen müssen, noch etwas zuzulegen,da das Gut jetzt etwas mehr werth sein solle. (Concept Ebendas. k. 47.) Vom13. November 1723 datirt eine neue Bittschrift des Capitains v. Oppen an denKönig. Die Weigerung des G. F. Müller, die ihm offerirten 500 Thaler anzu-nehmen, habe ihren Grund darin, daß hinter ihm sein Stiefvater, der Vice-Post-meister Burchard in Berlin stecke, was aus einem in Abschrift beigefügten Schreibendesselben erhelle, aus dem er einige Passus anführt. Er bittet, das Kammergerichtnochmals zur Untersuchung anzuweisen, ob der B. nicht dahinter stecke und denMüller zu bewegen, die 500 Thaler anzunehmen. (Ebendas. k. 51—54.) Dem-zufolge erging auch ein Königlicher Erlaß an das Kammergericht am 29. November1723 im Sinne des Antrags und daß der Kläger Müller nochmals persönlichvorzuladen und ihn zu überreden versucht werden solle. (Concept Ebendas. k. 50.)
501) 2S. Juni 1723
„Nachmittags 3 (Uhr) ist Herrn Kuhno Friedrich von Oppen von seiner Ehe-frau Louise Hedwig von Oppen das zweite Kind, eine Tochter, in Schwenowgeboren und am 2. ckulü daselbst getaufft und Sophia Elisabeth genannt."
Aus dem Kircheubuche von Kossenblat. Patheu waren: Herr HansChristoph von Oppen zu Schwenow, Herr George Heinrich von Oppenzu Schwenow, Frau Maria Elisabeth v. Laugen geb. von Oppen aufSauen, Frau Maria Elisabeth v. Metzradt geb. v. Zittewitz auf Gr. Leineund Fräulein Juliane Dorothea v. Zittewitz aus Gr. Leine.
502) 29. Juni 1723.
Der Kauf- und Handelsmann I. Eh. Luder in Berlin richtet eine Vor-stellung an den König. Laut anliegende» Schuldscheins sei ihm der sächsischeVasall Friedrich v. Oppen für entnommene Waaren noch 69 Thaler 8 Groschenschuldig geblieben, die er trotz wiederholter Mahnungen nicht erhalten könne. Daer nun erfahren, daß der v. Oppen von deni verstorbenen Baron Schenck nocheinige Hundert Thaler zu fordern habe, so bitte er, bei der Schenckschen Commissionauf etwa 90 Thaler, nämlich für seine Forderung nebst Unkosten und ZinsenArrest zu legen und so viel von dem dem v. O. gebührenden Gelde einzubehalten,daß seine Forderung gedeckt werde.
Berlin den 29'°" .luuii 1723.