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1 (1853) Genealogie, Grundbesitz etc.
Entstehung
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nommen '); auch eine Beschreibung in lateinischen Versen vondem Prediger zu Steinhagen und Vogdchagen JacobLicfer,

Der Friede zwischen Stralsund und dem Fürsten Witz-laf kam im Sommer d, I. 1317 zu Staude, Am 2. Juuibestätigte der Fürst, dein getroffenen Vergleiche zufolge, allePrivilegien und Güter der Stadt und diese ließ ab von „der

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ansprake des huses to Pcrnu vnde des dorpes to Parow,"Vielleicht mochte diese „Ansprake" emc der ersten Veranlassun-gen des ganzen Krieges sei». Auch mit den Osten hattedie Sühne stattgefunden.

Bis zu seinem Tode um Martini 1325 lebte Witzlafseitdem in gutem Frieden mit seinen Ständen, Vermögeder geschlossenen Erbvcrcinignng folgte Herzog Wartis-laus IV. in der Regierung, Dienstag in der Octavcdes Andreas, den 3tcn December, zu Stralessund bestä-tigte er den Klöstern, Prälaten, Vasallen, Städten, Kauf-leuten, Bürgern und Bauern des Fürstenthums Rügen ausbeiden Seiten des Wassers alle wohl erworbenen Rechte undPrivilegien, versprach die ungetheilte Erhaltung des Landesin den Grenzen, in welchen er es erhalten, Schutz gegen dieAnsprache fremder Fürsten, und die ausschließliche BestellungEingeborucr zu Laudvvigtcn und Räthen, Er ermächtigt dieGenannten auch, im Fall er diese Versprechen brechen, unddies nicht binnen eines halben Jahres widerrufen würde, sicheinen andern Fürsten wählen zu können, (Dähucrts Samm-lung I. 124,) — Aber nicht lange erfreute sich das Land destrefflichen Fürsten, er starb zu Stralsund den 1, August1326, noch ehe es ihm gelungen war, die schwierigen

1) F. W. Barthold in seiner Gesch. von Rügen und PommernIII. 142 «<-g.

2) Einen eigenen Eindruck machen in diesem Büchlein mehrereSchilderungen, die unwillkürlich an die Kriege und das Kriegsvolkdes 17. Jahrhunderts erinnern; vielleicht hatte der Verf. die Belage-rung Stralsunds durch Wald stein in der Nähe gesehen. Histori-schen Werth, im Betreff des Krieges von 1316, hat die kleine Schriftnicht. Der vollständige Titel lautet: l'i'ocli-ninus vxbilieii« Iielluinsuiiilen»« n»n<> >1114XVI. » vii'Mnoc» teri-n »ixi-ig»«Kvstiim. 4ll)Iloct»i» vx tZnxanin llbvtraoi et I'bionieo i'«»ne-z'^iiine in.iiiuseiPtu a ttseobv I.ieteio jinstoei IgteinIinAensiet VoKc1ebage»?i, 1Io«toeI>!!, iiteri« ckoll, Hielielii iinnoAIVOXXXIX. Ein 2ter Abdruck erschien im Jahre 171ä, der Titelblieb derselbe, nur ward vor dem alten Druckort „olim" gesetzt undgilin vei'N 8»»<lii neeiirate reeoxiiituin atgue revis»m >X>!I t v-^>is et iingensi« Ixeereck, Aleckeria». anno llllll^tsXV. hinzugefügt.

Verhältnisse mit Dänemark, von welchem Reiche bekanntlichRügen zu Lehn ging, zu ordnen. Die allgemeinste Liebeseiner Unterthanen folgte ihm in seine Gruft im Dome zuCamin,

Wartislaus hinterließ 2 unmündige Söhne, Bogis-laus V, undBaruim IV,; den 3tcn, Wartislaus V,,gebar seine Wittwe erst nach seinem Tode. Die eben inDänemark anwesende rügensche Gesandtschaft bewirkte, daßder junge König Woldcmar und sein Vormund GrafGerhard der Große von Holstein, den Söhnen Wartis-laus die Belehnung über Rügen ertheilte. Der vertriebeneKönig Christoph vou Dänemark belehnte aber wohl fastgleichzeitig (Tags 8ixti, den 6, August) seine BundesgenossenHeinrich von Mcklcnburg und Johann und Henningvon Werlc mit dem gesammteu Fürstcnthum Rügen, unddie Herzoge Otto I, und Barnim III, von Stettin, dieVettern der unmündigen Fürsten, versprachen der Erwerbungnicht hinderlich sein zu wollen, (Kosegartcu Gcsch,-Denkmäler I.p. 185, und 86,) Den Verwaisten schien sich das Geschickfast unüberwindlich entgegen zu stellen, alle wohlerworbenenRechte des edlen Vaters schienen ihnen verloren zu sein; vonauswärts war keine Hülfe zu hoffen. Aber die Liebe der Un-terthanen zu dem dahingeschiedenen Vater ward der Schild,der die jungen Herren schützte. Vierzehn Tage nach demTode ihres Herrn, TagS der Himmelfahrt unser Frauen(den 15, August) 1326, traten die Ritter, Knappen und dieganze „Menheit des landcs to Rnyen, dat bcvlotcn is mitdem sotten weitere," mir den „Rathmannen, Oldcrmaunenund der ganzen „Menheit" der Stadt zum Stralessunde zu-sammen, vereinigten sick, mit keinem Herrn zu „dcgcdiugen,"noch Vormünder zu „kcscn" ohne ihr Jawort, und verspra-chen, bei ihnen zu stehen, in all ihren Nöthen „zum Gedei-hen oder Verderben," Fünfzehn Ritter und 47 Knappen be-siegelten den Brief (10, >1.), So gerüstet erwarteten sieden Einfall der Meklcnburgcr, Ende Augusts,

Die Rügensche Ritterschaft und die wackern Städte Stral-snnd nnd Greifswald haben das Land den angestammten Für-sten erhalten — und nicht ohne Grund rühmt der würdige Land-voigt Matth, v, N orm ann in seinem Landgebrauch (Tit, 55,)

„Dat iß yo wahr vud ane Twiuel (dat) die Ruva-

»er nicht die letzten ock nicht die geringsten, ifft sc woll nichtBorchsetcne wcrcn, im Ernste vnde adeligen Daden (sich) byercu natürlichen Erffheren bewiesctt vnde crtögct hebben"und nicht umsonst hatte der „Adel vth dem Fürsteuthumb

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