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falls vorkommende Familie Bredenole schreibt auch Brenole, Bre-nelo, Breydenole, Bredenoll und Bredenolt (Steinen Westpli. Ge-schichte Th. I. S. 1136); die am Südengraben in Iserlohn an-sässige Familie von Yollenspit wird nach Steinen Th. I. S. 935auch Vollenspiet, Vulenspit, Vollenspet, Volenspit, Fuellenspeth pp.genannt.
Mit den Edlen von Volmestein scheint unsere Familie auchin späterer Zeit noch Verbindungen gehabt zu haben, wenigstenshat Graf von der Becke-Volmarstein zu Overdyck in den fünfzigerJahren dieses Jahrhunderts Eduard zur Nieden-Hattingen gegen-über sich dahin geäussert, dass sein Hausarchiv Urkunden ent-halte, welche die in der Familien-Ueherlieferung (Seite 6) nieder-gelegten Angaben bestätigten und ausserdem zeigten, dass unsereFamilie mindestens dasselbe Alter wie die der von der Becke habe.
Dieses Archiv, aus welchem vielleicht weitgehende Auf-klärungen über unsere Familie würden zu erwarten gewesen sein,ist leider vor mehreren Jahren durch ein Brandunglück zerstört(Mittheilung des Herrn Grafen von der Becke-Volmarstein zuKleinburg bei Breslau). Es dürfte aber zu hoffen sein, dass wieKindlinger so auch andere Gelehrte es für Forschungen benutzthaben und dass dadurch fernere Urkunden erhalten sind. — DieGrafen von der Becke-Volmarstein sind die Erben der Edlen vonVolmestein, zu denen der die Urkunde ausstellende Diederich vonVolmestein zählt. Neise (Agnese) von Volmestein gab nemlichetwa im Jahre 1414 dem Bitter Godert von der Becke ihreHand und beerbte den letzten Edlen von Volmestein, ihren 1429verstorbenen Bruder Johann (vergl. Kindlinger Geschichte vonVolmestein, Th. I. S. 311).
Die zweite wichtige Nachricht über den älterenStamm unserer Familie bildet die in dem Abschnitt IV.bereits angeführte, aus Schwerte stammende Urkunde, welche ichhier wiederhole:
„Belehnung mit einem Hobsgut zu Schwerte 1505."
„Ich Rötger tbo Berge in der Tyt Hovesrichtcr des Hoves tho„Swerte, unde wy Hans tlior Needen unde Johan Amelunck, Hans„Rassche, Hoveslövelinge des Vürss. Hoves doin kont unde bekennen,,in düssen Breve vor uns und unse Nakomelinge, dat wy tbo Be-„hoiff unses Gnedigen Lieven Heren unde des Hoves to Swerte