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ABSCHNITT VI.
Die nnserer Familie von den Grafen von der Markverliehenen Sitze, sowie das fernere Vorkommen des
Namens.
A. Im Eingange des ersten Abschnitts erwähnte ich, dassnach der Familien-Ueberlieferung der Graf von der Mark unserenVorfahren ausser dem Stammsitz 1 ) in Iserlohn mehrere meistweiter westlich gelegene Sitze verliehen habe; ich ermittelte dem-nächst in dem Kapitel II. einen ferneren Sitz, „das Haus zurNieden in Langendreer." Um weiter zu prüfen, ob die Mit-theilung richtig sei, dass in den Kämpfen zwischen dem Erz-bischof von Koelu und dem Grafen von der Mark die in dieKölnischen Lande eindringenden Eroberer den erlangten Sitzenihren Namen gegeben hätten, durchforschte ich das Gebiet, welchesim 14. Jahrhundert von dem Grafen von der Mark gewonnenwurde; es sind dies die Umgebungen von Hagen, Schwelm undBochum, sowie die Grafschaft Volmestein. In diesem Landstrichund zwar an der Westgrenze bei Hattingen, an der Eisenbahn-station Bredenscheid (etwa 11 Kilometer von Schwelm und 12 Kilo-meter von Bochum), fand ich im Thale ein Gut Zur-Nieden;darüber an der Berglehne ein Gut Striikelmann und oben aufder Bergspitze ein Gut Zumedden 2 ). (Letzteres findet sich auchauf den Generalstabskarten.)
Auf dem erstgenannten Gute ermittelte ich die Abschrifteiner Urkunde aus dem Jahre 1633, in deren Eingang einemfrüheren Besitzer des jetzigen Gutes Zur-Nieden der Name „AlffZur Nedden" und dessen Vater der Name „Kerstgen Zur Nedden"beigelegt wird, während die Unterschrift des ersteren, welcher dieUrkunde allein vollzogen hat, Alf Zur Nieden lautet. Sein Besitz
') Von dem Stammsitz zu Iserlohn soll in dem Kapitel VII dieRede sein.
2 ) Die Namen sind geschrieben wie es zur Zeit üblich ist.