ABSCHNITT I.
Die Familien - Ueberlieferung.
Es ist auf uns die mündliche Mittheilung gekommen, unsereFamilie habe in alter Zeit auf einer Hessischen Burg gesessen,einer unseres Stammes sei durch Rudolf von Habsburg oderwenigstens zu dessen Zeit (1273 bis 1291) von seiner Burg ge-worfen und habe Urphede schwören müssen. Als Vertriebenersei er zu dem Grafen von Altena (auch Graf zur Mark bezw.von der Mark genannt) gezogen, von dem er eins der Burg-lehne 1 ) in Iserlohn erhalten habe. Den Nachkommen diesesHessischen Ritters sollen die Grafen von der Mark ausser demsüderländischen Stammsitz in Iserlohn mehrere meist weiterwestlich gelegene Besitzungen verliehen haben. Die Verleihungfällt nach der Ueberlieferung zumeist in die Zeit der Kämpfe,welche in dem 14. Jahrhundert zwischen den Erzbischöfen vonCöln und den Grafen zur Mark statthatten und damit endeten,dass die Grafschaft einen Zuwachs erhielt, welcher aus denHöfen Hagen und Schwelm und einem Theil von Bochum bestand(Friedensvertrag von 1381). In diesen Fehden waren nach derUeberlieferung unsere Vorfahren eine wesentliche Stütze ihrerLandesherren; als Sieger eindringend gaben sie den Sitzen,welche sie erobert hatten, zum Theil ihren Namen; sie warenauch in den neu erworbenen Festen (in der Mark „Höfe" genannt)die getreuen Burgmänner der Grafen.
') Feuda conditionata ad jurandum in Castro defendendo data,quorsum spectant etiam pacta Ganerbinatus, quae principaliter mutuamdefensionem respiciunt, licet postea ad jus quoque successionis extensa.Leges seu conventiones, quibus haec communio et fraternitas initur,appellant den Burgfrieden (Steinen, Westphäl. Geschichte, III, 768).