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Geschichte der Familie von Nedere (Nerdere), thor Needen (der Nedden), zur Nedden, zur Nieden
Entstehung
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Collegien der Grafschaft Mark nicht beschworen sind. Der Grundhierfür liegt darin, dass von dem Jahre 1481 an nur die ausser-halb der Städte wohnenden Kitter zum Turnier zugelassen wurden(vergl. Steinen Th, I. Seite 856).

Als wesentlichen Punkt für die Geschichte der Stadt Iser-lohn erwähne ich noch, dass die Stadt der Hansa (1254 oder1270 gegründet) angehört hat; sie besass aber, wie auch Camen,Lünen, Breckerfeld, Lüdenscheid und Schwerte nicht Sitz undStimme im Bunde (Steinen I. 907), hiermit waren aus dieserGegend nur Dortmund, Unna und Hamm ausgerüstet. Die Zeit,wann Iserlohn zur Hansa getreten ist, habe ich nicht ermittelnkönnen.

Neben den vorstehenden Nachrichten über die GrafschaftMark und die Stadt Iserlohn ist für die Klarlegung unsererFamiliengeschichte das Verhältniss der Burgmänner zum Grafenvon besonderer Wichtigkeit; über dasselbe sagt Kindlinger 1 )Folgendes:

„Von den Dienstleuten des Burgherrn nannte mau in der Folge„nur jene Burgmänner, welche zur Residenz in der Burg verpflichtet„waren. Der Burgdienst geschah übrigens, wie der Hofdienst, wo-„von das Muster genommen ward. Die Burgmänner lösten sich„nemlich wochenweise ab, bis alle ihre Woche ausgedienet hatten,

„wo dann wieder jene folgten, die den Anfang gemacht hatten

„(Seite 52). Die Burgmänner, womit jedes Schloss besetzt war,„hatten gewöhnlich ihre ßurglehne 2 ) in der Nachbarschaft, wo sie„auch wohnten, und sich im Wochendienst einander abwechselten;„obgleich auch manche stets aufm Schlosse wohnten, und ihre Burg-

„sitze daselbst hatten Das Amt des Burggrafen mögen

„die jedesmaligen Drosten (Dapiferi) der Grafen von der Mark (es„handelt sich hier um das Schloss Mark) im Namen derselben ver-gehen haben und war der Droste nicht gegenwärtig, so versah es„wohl der älteste Burgmann .... Die Geschäfte der Burgmänner„wurden vor dem Burggerichte vorgetragen und vollzogen." Seite259/260.

') Geschichte der Familie und Herrschaft von Volmestein. EinBeytrag zur Geschichte des Bauern- und Lehnswesens und der Staats-verfassung von Nicolaus Kindlinger. Osnabrück 1801.

2 ) Kindlinger sagt S. 37 „Solch eine Löhnung" (d. h. Abgabe anNahrungsmitteln von einem Gute) „nannte man mit der Zeit Lehn"und erklärt auf diese Weise die Entstehung des Wortes.