Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
39
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von unseren Kindern innegehalten werden, als wenn es von unsbeiden gerichtlich, mit aller Solemnität geschehen wäre.

Und sintemalen wir Constituenten nochmals hiemit bezeugenund erklären, dass diess unser Testament, Disposition und letzterWille ist, so wollen und verordnen wir auch, dass alle hier obenspecificierten Punkte von unseren Kindern und Kindeskindern nachunserem Hinscheiden ohne jedwede Contradiction gehalten undobserviert werden sollen, falls aber eines oder mehrere unsererKinder und Kindeskinder sich dieser unserer Disposition wider-setzen (was wir indessen nicht hoffen), so soll derselbe oder die-selbe von allen väterlichen und mütterlichen, gereihten und unge-reihten Gütern Kraft dieses gänzlich exherediert, enterbt undexcludiert sein und bleiben. Sollte aber diese unsere Dispositionnicht Testamenteskraft haben, so soll es für ein Codicill, Legat,äusserster und letzter Wille gehalten werden.

Urkundlich habe ich, Vater, dies, was oben steht, mit eigenerHand geschrieben und mit meinem angebornen Siegel, auch wirbeide mit eigenhändiger Unterschrift und gewöhnlichen Handzeichenbekräftigt. Actum und geschehen aufAmt auf Sevenar" am20. Februar 1632.

Stephan von Hertefeld

auf Colk.

Anna von Hertefeld

geb. von Utenhofen.

Die beiden Töchter Stephans, Katharina Sophia und AgnesElisabeth, blieben unvermählt. Die Dankbarkeit der Eltern fürdie Pflege und sorgende Hand derselben äussert sich in der rührendenWeise, mit der Stephan und seine Gattin für das Leben und dieWohlfahrt derselben sorgten. Wie wir aus Stephans Testamentersehen, bestimmt er sein Haus Egern zum Wohnsitz beider Töchterund nennt genau, was sie an Viktualien und Materialien zu fordernhaben, um ihre Zukunft sorglos zu gestalten. Auch äussert sichdas besondere Vertrauen der Eltern in die Töchter durch dieBestimmung, die wir im 6. Abschnitt des Testamentes finden.

»Es sollen unsere Söhne, wenn unverheirathet und ihnen nichtKolck zu Theil geworden, in Egern bei ihren Schwestern einziehenund in der Kammer über dem Saal und in der obersten Thurm-