I.
Ursprung des Hauses Hertefeld.
Das edle Geschlecht der Hertefeld theilte — seit unvordenk-lichen Zeiten an dem Flüsschen Niers im «Niederrhein» mit seinemHause Hertefeld verbunden — die Schicksale des Landstriches,zu dem dieser feste Sitz gehörte. Nach voller Entwicklung ihrerMacht waren es die fürstlichen Häuser von Geldern und von Cleve,welche Hertefeld seine Lehnsherren gaben, bis im Jahre 1609, nachdem Tode des letzten Cleveschen Herzogs, das Churhaus Brandenburgals Schirmherr über Gebiet und Namen Hertefeld erschien.
Ein bestimmter Zeitpunkt, seit welchem die Herrlichheit Herte-feld sich im Besitze des Geschlechtes gleichen Namens befand,lässt sich nicht nachweisen. Zu der Zeit, da die ritterbürtigenFamilien noch keinen Familiennamen trugen, sondern sich nachihrem Hause oder Herrensitze nannten, stand längst das feste HausHertefeld an der Niers, und die Ritter Theodorich und Godefried,die sich 1179 bereits in einer Urkunde «de Hertefelde» nennen,bezeichnen nicht damit den Familiennamen, sondern dass sie zuihrem festen Hause Plertefeld gehören. Weitere Urkundenaber (denn solche aus dem 12. Jahrhundert gehören in Deutschlandzu den Seltenheiten und nur wenige Familien vermögen solche auf-zuweisen, in welchen ihres Namens Erwähnung gethan wird) be--stätigen die Stammreihe der Hertefelds vom 12. und 13. Jahrhundertan bis in die neue Zeit.
Interessante neuere Forschungen haben fast unzweifelhaft er-geben, dass das Haus Hertefeld die bereits unter den Karolingerngenannte Villa Geizefurt, oder doch ein Theil derselben ist.*)
*) Binterim und Mooren, die Erzdiöcese Köln im Mittelalter. Düsseldorf 1892.