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Festschrift für die fünfzigjährigen Jubelfeier der Forstakademie Eberswalde
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wird. Nur, wenn man die Wahl zwischen mehreren Hauptlinien hat, ist diejenige zubevorzugen, welche auch für die Eintheilung mit zu verwerthen ist.

B. Randwege (Thalrand-, Waldrandwege).

Ein wichtiges Glied in der Gruppe der Hauptwege sind die die Thalzüge be-grenzenden (Thalrandwege) oder am Saume des Waldes sich hinziehenden Wegrich-tungen (Waldrandwege). Sie sind desshalb von so hoher Bedeutung, namentlich dieThalrandwege, weil sie nicht nur Thal und Höhe in der Regel direct mit einanderverbinden, sondern auch als Randwege die am tiefsten gelegene Holzabfuhrlinie bilden,auf welche die Forstproducte von den Bergwänden unmittelbar oder mittelbar gebrachtwerden. Ihr Entwurf ist von den Terrainverhältnissen (Steigung der Thalzüge,- Verlaufder Waldgrenzen) vorzugsweise mit abhängig und dabei noch Folgendes zu beachten:

a) Das Ziel der Construction soll darauf hinausgehen, den Randweg wo möglichdie Grenze zwischen Wald und Flur oder zwischen Berghang und Thalzug bilden zulassen, oder doch nur so viel Waldfläche unter denselben liegen zu lassen, als diedurch die Elevation beeinflusste Transportweite das Rücken der Hölzer bis zum Wegegestattet. Dadurch wird nicht nur der Vortheil eines möglichst graden der schlechterenOrientirung und Verwechselung weniger ausgesetzten Grenzzuges erreicht, sondern eswerden auch die durch die Beschattung, Traufe, Wurzeln entstehenden Nachtheile fürdie Feldfluren beseitigt, und durch die luftige und trockene Lage des Weges die Kostender Unterhaltung gemindert; zudem ist das geschlagene Holz nur hergab zu transpor-tiren. Die zu diesem Zwecke nothwendigen Grenzregulirungen sind einzuleiten unddurch Kauf, Tausch, Servitut abzusc.hliessen.

b) Das höchste zulässige Gefäll ist auch diesen Richtungen zu gehen, wenn sieden Holztransport nur in der Fallrichtung bewirken; doch ist wegen der nicht unbe-deutenden Unregelmässigkeiten im Verlaufe der Grenze, wegen Wechseln des Thalge-fälles oder wegen nicht abzuscliliessender Grenzregulirungen ein Wechseln des Maximal-gefälles geboten, Contregefäll indess thunlichst zu vermeiden.

c) Bei wichtigen, aber sehr steil ansteigenden Thalzügen ist entweder die Anlagevon Serpentinen oder ein öfteres Uebersc-hreiten von einer Thalseite zur anderen nichtzu vermeiden, wenn das höchste zulässige Gefällprozent diese Richtungen nicht zumEndpunkte führt. In solchen Fällen sind auf der Terrainkarte flachere Abplattungendes Geländes, muldenförmige Einbiegungen des Terrains dazu auszuwählen und dem-nächst bei den örtlichen Absteckungen mit Umsicht festzulegen.

C. Höhenwege.

An die Construction der Randwege schliesst sich die der Höhenwege, welche

gleichfalls noch als Hauptwege zu betrachten sind. Es sind darunter diejenigen Weg-

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