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Von grosser Wichtigkeit ist nun die Frage: in welcher Weise ist mit dem ver-hältnissmässig geringsten Zeit- und Kostenaufwande die Aufnahme und Kartirung unsererForstflächen vorzunehmen, damit dieselben den soeben ausgesprochenen AnforderungenGenüge leisten?
Zur Vermeidung kostspieliger Wiederholungs- und Ergänzungs-Arbeiten glaubenwir Horizontal- und Vertical-Messung und die Aufnahme der Terrainformen vereinigenund die Arbeiten in folgender Weise an einander reihen zu müssen:
1. Vorarbeiten der Vermessung.
2. Netzlegung.
3. Detailmessung.
4. Kartirung.
5. Flächenberechnung.
Ad 1. Vorarbeiten der Vermessung.
Jeder rationellen Vermessung muss eine legale Feststellung zweifelhafter Grenz-strecken, thunlichst mit besserer Arrondirung der Grenze, durch Ausgleich aller über-flüssigen Ecken und Winkel, sowie eine dauerhafte Vermarkung aller Grenzpunktevorausgehen.
Ad 2. Netzlegung.
Wie die Katastervermessungen, so muss sich auch jede umfängliche Forstver-messung innerhalb eines grösseren, sichernden Netzes bewegen, an welches die Detailver-messung angeknüpft werden kann. Hierzu dient als sicherster Rahmen die Festlegungeiner Reihe anein anderhängender Dreiecke über das aufzunehmende Waldgebiet, derenEckpunkte ganz genau trigonometrisch bestimmt und zur Controle der zwischen ihnen ein-zulegenden Polygone benutzt werden. — In Staaten, in welchen die Landes-Aufnahmeauf genau bestimmte Landesdreieckspunkte sich stützen kann, sind letztere als diebrauchbarste und sicherste Grundlage für alle Arbeiten im Vermessungswesen nichtnur zu betrachten, sondern auch unbedingt zu verwenden und zwar desshalb, weil diesemit der grössten Genauigkeit bestimmten Punkte vorzüglichn Controlpunkte abgebenund durch den Anscliluss an dieselben unsere Aufnahmen in eine richtige Lage zurLandesaufnahme gebracht, also auf dem Erdkörper richtig fixirt und orientirt werdenund dadurch den wissenschaftlichen und praktischen Anforderungen an unsere Forst-karten auch am besten entsprochen wird.
Untersuchen wir, ob die preussischen Landes - Aufnahmen unseren forstlichenZwecken genügen. In Preussen ist seit dem 21. Juni 1870 ein „Central-Directorium derVermessungen" gegründet, welches zusammengesetzt ist aus dem Chef des Generalstabesder Armee als Vorsitzenden, aus Kommissarien der einzelnen Ministerien als Mitgliederund welches folgende Fundamental-Forderungen für die Landes-Aufnahmen aufstellte:
1. Triangulation mit 10 im Terrain versteinten Punkten auf 1 □ Meile;
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