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zu können, beantragte seine Pensionirung, indem er den Forstrath Grebe zu Eisenaehals Nachfolger vorschlug, verblieb aber, als sein Entlassungsgesuch vom Minister abge-lehnt wurde und die gewohnte Ordnung der Dinge rasch wieder eintrat, in seinem Amte.
Die Verordnung vom 17. März 1850') brachte wichtige Aenderungen in dem forst-lichen Ausbildungsgange. Das Regulativ vom 21. März 1831 wurde aufgehoben. Aufeine einjährige Lehrzeit folgte der zweijährige Besuch der Forstakademie, ein un-mittelbar nach dem Abgange von derselben vor einer Prüfungs-Commission bei derCentraibehörde abzulegendes Examen in den Grund- und Nebenwissenschaften und inder Theorie des Forstwesens (das Tentamen), sodann ein zweijähriger praktischer Kursusim Walde und in der Verwaltung und darauf das Oberförster-Examen, welches dieAnwartschaft auf alle Stellen der Forstverwaltung eröffnete. Der obligatorische Besuchder Universität für den Zutritt zu den höheren Stellen der Forstverwaltung war damitaufgegeben und der Forstakademie allein die forstliche Bildungsaufgabe in theoretischerHinsicht überwiesen.
Bis Ostern 1851, also von Begründung der Forstakademie Berlin ab 30 Jahrelang, hatte Pfeil allein die umfassende Aufgabe des forst-technischen Unterrichts be-wältigt. Die inzwischen eingetretene Erweiterung und Vertiefung der Forstwissenschafteinerseits und der Rückgang in den Kräften Pfeils bei einem Alter von 69 Jahrenandererseits führte Ostern 1851 zur Anstellung eines zweiten forstlichen Lehrers in derPerson des Oberförsters Bando, welchem zugleich die Verwaltung der OberförstereiLiepe übertragen wurde.
Nach Beendigung des Sommer-Semesters 1859 schied Pfeil auf seinen Antragaus dem Lehramte, in welchem er viele Jahre lang durch seinen Gedankenreichthum,die Spannkraft seines Geistes, seine unverwüstliche Arbeitskraft und die von ihm aus-gehende Anregung unbestritten die erste Stelle im Unterrichte und in der Literaturdes Forstwesens eingenommen hatte. Er überlebte sein Ausscheiden aus dem Staats-dienste nur wenige Wochen. Am 4. September 1859 ereilte ihn in dem Bade Warm-brunn bei Hirschberg der Tod.
Sein Nachfolger war der Oberforstmeister Grunert, welcher im Herbst 1859 alsDirektor der Forstakademie eintrat.
Unter Grunert wurde eine Reihe von Verbesserungen eingeführt. Das Verhältnissdes Direktors zur Verwaltung der Lehrforsten wurde, unter Aufhebung des Regulativsvom 18. November 1843 und der später getroffenen Abänderungen desselben, durch dasRegulativ vom 28. Januar 1861 zweckmässiger geordnet, derartig, dass der Direktormit Unterordnung unter das Regierungs- Präsidium den technischen Wirthschaftsbetriebmit den Befugnissen der Oberforstmeister und Forstmeister besorgte, während der all-
') Abgedruckt in Schneider's Forst- und Jagd-Kalender, Jahrg. 1852 S. 55.