Druckschrift 
Festschrift für die fünfzigjährigen Jubelfeier der Forstakademie Eberswalde
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen
 

6

gemein administrative und der finanzielle Theil der Verwaltung dem Oberforstmeisterund dem Forstmeister bei der Regierung verblieb. Die allgemeinen Bestimmungen überdie Ausbildung für den Forstverwaltungsdienst wurden, nachdem der Oberlandforst-meister von Reuss im Jahre 1868 seinen Abschied genommen hatte und sein Nach-folger, der Oberlandforstmeister von Hagen, unter dem 4. Dezember 1863 zum Curatorder Forstakademie bestellt war, durch Ministerial-Erlass vom 7. Februar 1864'), imWesentlichen übereinstimmend mit der Verordnung vom 17. März 1850, zur öffentlichenKenntniss gebracht. In derselben wurde der zweijährige Besuch der Forstlehranstaltbeibehalten und ausser demselben, zur Vorbereitung für die höheren Verwaltungsstellen,ein zweijähriges Studium der Rechts- und Cameralwissenschaften auf der Universität unddemnächst die Ablegung einer Prüfung als Regierungs- und Forst-Referendarius behufsBeschäftigung bei den Regierungen empfohlen. Zugleich wurde ein neues Regulativ fürdie höhere Forstlehranstalt zu Neustadt-Eberswalde *) unter dem 7. Februar 1864 erlassen,welches das bis dahin gültige Regulativ vom 15. August 1830 ausser Kraft setzte. AlsZweck der Forstlehranstalt bezeichnete das Regulativ von 1864, gründlichen Unterrichtin der Forstwissenschaft und deren Hülfswissenschaften zu ertheilen, insbesondere eineumfassende theoretische und praktische Vorbildung für den Dienst in der Staatsforst-verwaltung zu gewähren und die Fortbildung der Forstwissenschaft im Allgemeinen zufördern. Zum Curator der Forstlehranstalt wurde ausschliesslich der Oberlandforst-meister bestellt.

Die Lehrmittel wurden durch Anlage eines zweiten, ausgedehnten Forstgartens beiChorin, in der Oberförsterei Liepe, welcher zur Erziehung von Wald-, Obst- und Zier-pflanzen dient und zugleich die wichtigsten anbauwürdigsten Llolzgewächse enthält,vermehrt.

Das Verhalten der Studirenden auf der Forstakademie wurde durch die von demFinanz-Minister erlassenen Statuten vom 21. Februar 1866 geregelt.

Im Jahre 1866 erfolgte die Erweiterung der Unterrichtsräume durch zwei An-bauten, die Einrichtung eines chemischen Laboratoriums und die Berufung des Privat-docenten Dr. Lothar Meyer als Professor der anorganischen Naturwissenschaften vom1. October 1866 ab, welchem der Chemiker Schütze als Assistent beigegeben wurde.Von demselben Zeitpunkte ab wurde eine zweckmässigere Reihenfolge der Studien da-durch eingeführt, dass die Studirenden, welche bis dahin alle Vorlesungen gemeinschaftlichgehört hatten, in zwei Jahrescurse eingetheilt wurden, und dass die Aufnahme vonStudirenden, welche seither in jedem Semester stattgefunden hatte, nur noch einmaljährlich bei Beginn des Sommer-Semesters erfolgte.

') Abgedruckt in Schneider's Forst- und Jagd-Kalender, Jahrg. 1865 S. 36.a ) Abgedruckt in Schneider's Forst- und Jagd-Kalender, Jahrg. 1865 S. 48.