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zum Universitätsprofessor ernannten Oberlandforstmeister Georg Ludw. Hartig und vonseinem ihm als Assistenten beigegebenen Sohne Theodor Hartig ertheilt, wurde aberwenig besucht und erreichte, nachdem Georg Ludw. Hartig am 2. Februar 1837 ge-storben und Theod. Hartig in Folge seiner Berufung als Professor der Forstwissenschaftan das Carolinum in Braunschweig am 1. April 1838 aus dem Preussischen Staatsdiensteausgeschieden war, mit diesem Zeitpunkte seine Endschaft.
Bereits von Ostern 1831 ab wurde anstatt des einjährigen ein zweijähriger Unter-richtsplan eingeführt, nach welchem alle Unterrichtsgegenstände mindestens einmal inzwei Jahren vorzutragen waren.
Die Betheiligung des Directors an der Verwaltung der Lehrforsten wurde durchMinisterial-Erlass vom 22. August 1830 dahin geregelt, dass demselben, mit Unter-ordnung unter den Regierungs-Oberforstmeister, in Bezug auf den Plauungs- undKulturbetrieb und auf die Jagdverwaltung die Befugnisse eines Forstinspectors über-tragen wurden. Die ursprünglich gehegte Absicht, dem Director die gesammte Ober-försterei-Verwaltung unter Beiordnung von zwei Assistenten zu überweisen, ist niemalszur Ausführung gelangt.
Im November 1831 wurde nach dem Tode des Oberlandforstmeisters von Wintzin-gerode der Geheime Finanz-Rath Reuss (später Oberlandforstmeister von Reuss) zumKurator bestellt.
In den Jahren 1831 und 1832 fand die Anlage eines Forstgartens in unmittelbarerNähe von Eberswalde, im Belauf Bornemannspfuhl der Oberförsterei Biesenthal mit derBestimmung statt, theils als forstbotanischer Garten, theils in Bezug auf Pflanzener-ziehung dem Unterrichtszwecke zu dienen.
Vom Sommer-Semester 1836 ab erfolgte die Ausdehnung des Unterrichts aufforstliche Rechtskunde, dessen Ertheilung dem Justiz-Amtmann Schaffen übertragenwurde.
Im Winter 1837 wurde in dem Forstgarten nach den Plänen des Geh. Ober-bauraths Eytelwein eine Kiefern-Samendarre (Feuerdarre und Sonnendarre) erbaut unddem Director der Forstakademie unterstellt.
Durch das Regulativ vom 18. November 1843 fand eine anderweitige Feststellungder Geschäfte des Directors bei der Verwaltung der Lehrforsten statt, ohne indessendie Stellung desselben wesentlich zu ändern.
Die Stürme des Jahres 1848 gingen auch an der Forstakademie Eberswaldenicht spurlos vorüber. Seitens der Studirenden wurde die Gewährung vollständigerLehr- und Lernfreiheit, die Unterstellung der Forstakademie unter das Cultus-Mini-sterium, die Vermehrung der Lehrkräfte und die Uebertragung der Disciplinargewaltan das Lehrer-Collegium bei dem Finanz-Minister beantragt, welcher die Forderungenderselben ablehnte. Pfeil erklärte, die Ordnung in den Studien nicht aufrecht erhalten
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