Hierauf beriefen die protestantischen Fürsten eine grosse Ver-sammlung der Union nach Schwäbisch-Hall, welche den 17.Januar1610 eröffnet wurde. Fast alle protestantischen Reichsstände fandensich dabei entweder in Person oder durch Abgeordnete ein, nurSachsen war nicht vertreten, theils aus Abneigung gegendas calvinische Bekenntniss, welchem der Kurfürst von der Pfalzzugethan war, theils weil es — bei seiner eigenen Betheiligung ander Jülich-Cleveschen Sache — nicht des Kaisers Missfallen autsich ziehen wollte. Heinrich IV. hatte den Herrn von Boissis alsGesandten hingeschickt, und auch England und Dänemark warendurch Bevollmächtigte vertreten.*)
Auf diesem Unionstage zu Schwäbisch-Hall wurde nun derDortmunder Vergleich bestätigt, und die Theilnehmer der Unionmachten sich anheischig, die Rechte der «Possedirenden» zu unter-stützen und gemeinsam zu vertheidigen. Am 11. Februar 1610wurde ein Bündniss mit dem König Heinrich IV. abgeschlossen,worin dieser es auf sich nahm, zur Unterstützung der Possedirendenaufzutreten und Schritte bei dem Kaiser zu thun, damit von dergewaltsamen Sequestration der streitigen Herzogthümer abgestandenwerde. Rudolf II. berief sich jedoch auf seine Autorität als obersterLehnsherr und erklärte gleichzeitig, «das Interesse der katholischenStaaten erlaube es nicht, dass so ansehnliche Länder in die Händeder Protestanten kommen sollten». Zur Wahrung der Interessenseiner Verbündeten Hess nun Heinrich IV. Truppen an den GrenzenFrankreichs zusammenziehen und übernahm es, auch die Gencral-staaten für das Bündniss geneigt zu machen, welche der an sieergangenen Aufforderung dadurch entsprachen, dass sie die Herrenvon Brederode und von der Mylen als Bevollmächtigte zu derUnion absendeten. Ausser diesen Jülich-Cleveschen Angelegen-
*) Es waren anwesend: Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg, PhilippLudwig von Neuburg mit seinen beiden Söhnen Wolfgang Wilhelm und August,Johann von Zweibrücken, Markgraf Ernst von Brandenburg, Herzog Johann Friedrichvon Württemberg, Georg Friedrich von Baden und viele andere Fürsten; Bevoll-mächtigte des Kurfürsten von der Pfalz, des Landgrafen Moritz von Hessen, desMarkgrafen von Ansbach; die Grafen von Nassau, von Hanau, von Hohenloh, vonOettingen, Kastell, Leiningen, Solms, Löwenstein ; die Rheingrafen u. v. a.; Gesandtevon Frankreich, England, Dänemark; Abgeordnete fast aller protestantischenReichsstädte.