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Neuburg' nicht müssig gewesen. Wolfgang Wilhelm, sein ältesterSohn, hatte sich bei der Nachricht von dem Tode des HerzogsJohann Wilhelm sogleich auf den Weg gemacht, um in Person dieRechte seiner Mutter und seine eigenen Ansprüche zu vertreten.In der Nacht vom 5. zum 6. April traf er in Düsseldorf ein undwar nicht wenig erstaunt, dort die Brandenburgische Besitzergreifungbereits vollzogen zu finden.
Noch am 6. April protestirte er gegen diese eigenmächtigeHandlung, über welche er sich um so mehr wundern müsse, daVerträge zwischen Brandenburg und Neuburg geschlossen wären,wonach keine der Parteien einseitig etwas vornehmen sollte, wasdie Rechte der anderen Partei beeinträchtigen könne. (Es war derVertrag vom 17. Februar 1596; Wolfgang Wilhelm schien aberdabei vergessen zu haben, dass Neuburg schon früher wiederholtsich an den Kaiser gewendet hatte, um eine Bestätigung seinerRechtsansprüche zu erlangen, ohne davon Brandenburg Mittheilungzu machen.)
Unterdessen hatte der Doktor der Rechte, Konrad von Brynen,als Substitut des zum Empfange des Markgrafen Ernst von Branden-burg nach Cleve zurückgekehrten Herrn von Hertefeld, die Besitz-ergreifung für den Kurfürsten von Brandenburg fortgesetzt.»
Soweit Schaumburgs Darstellung.
Die Bedeutung der energischen und für Stephan so gefahr-vollen Besitzergreifung lag darin, dass die Gegner in dem Erb-streite ein fait accompli vorfanden, als sie ihrerseits erschienen.Das beati possidentes stand ihnen gegenüber: es ist leichter einenBesitz zu ergreifen, als in der Lage zu sein, Jemand daraus ver-treiben zu müssen.
Das Verdienst, das sich Stephan um das Haus Brandenburgdadurch erworben hatte, wurde vom Kurfürsten durchaus anerkannt,auch dieser Dankbarkeit nach Möglichkeit Rechnung getragen, alsdie schweren Kämpfe, die der clevesclie Erbfolgestreit mit sichbrachte, Stephan in grosse Bedrängniss setzte und den Besitzstandder Farfiie bedrohte.
Verhängnissvoll wurde für ihn das Jahr 1610, das durch dieGruppirung der deutschen Fürsten gegenüber der cleveschen Frageund durch die Haltung der kaiserlichen Regierung auch für die