ZU DEN BRIEFEN LVIII—LX 395
Bcichsstiftes Kaisersheim z. B. 58/. ad 1312. 1313. Knebels ChronikBl. 82 b ad 1337; auch Amn. zu XXV, 27/.
lOjf. vgl. LX, 16/". m»<Z *'c Amn.
12 zwen kesz 0/7Z. LVI1, 10/. — 12. 14 der priorin Elsbeth ScliepachAmn. zu I, 40.
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F17Z. die Vorbemerkung zu LVIII ?«;rZ Amn. zu LX, 3/". -Der Briefist nicht vor dem Sommer 1348 geschrieben, da erst um diese Zeit Mark-ward von Bandeck Bischof von Augsburg ward. Nur dieser aber kannmit dem bischoff von Augspurg gemeint sein. Z. Sff. passen nur auf ihn.
Sff. Markward von Bandeck, Kaiser Ludwigs und dann auch Karls IVoftmaliger rechtsgelehrter Geschäftsträger und berühmter Bedner undgleichzeitig vom Babste wiederholt begünstigt, wurde im Sommer 1348von der Stelle eines Brobstes am Bamberger Domstifte zum Bisclwf vonAugsburg befördert, als Nachfolger Heinrichs von Schöneck, der wahr-scheinlich schon Ende 1347 oder Anfang 1348 verzichtet hatte. 1365erhielt Markward eine der höchsten kirchlichen Ehrenstellen: er wurdePatriarch von Aquileja. Vgl. CMüller Kampf Ludwigs d. B. 2, 119.257/ Braun Gesch. der Bischöfe von Augsburg 2,455—475. Bei ihm,dem neugewählten Bischof von Augsburg, dessen Wahl nicht ohne wei-teres von den Augsburgern gebilligt worden zu sein scheint, ist unseremBriefe nach Abt Ulrich Niblung von Kaisheim 'gewesen und hat da er-faren und in genomen (verstanden, erfahren, vgl. Schmäler F. 1, 1743Jden gewalt, den er hat von dem bapst. aber ich han noch kein ab-•solucion genomen weder mir noch dem claster. Unter gewalt ist dieVollmacht zur Absolution zu verstehen. Was die Absolution betrifft, soist an folgendes zu erinnern. Nach Ludwigs d. B. Tode erhielten derErzbischof von Brag und die Bischöfe von Bamberg und Constanz vomBabste Clemens VI Vollmacht, jedermann — mit Ausnahme der Wittweund Kinder Ludwigs — von allen päbstlichen Sentenzen loszuspreclien,die er sich durch Parteinähme für Ludwig zugezogen hatte. Am 20 Dc-cember 1847 überbrachte Markward., damals noch Bamberger Domprobst,m Basel die päbstlichc Vollmacht zur Absolution an den Bischof Fried-rich von Bamberg. Auf Grund einer vorgeschriebenen Formel -begannnun allenthalben die Lossprechung; man war jedoch durchaus nichtüberall geneigt, sofort auch ohne weiteres die Bedingungen, unter denendie Absolutton zugesagt war, zu unterschreiben. Es liegen uns darüberinteressante Briefe vor aus Basel, Worms, Mainz, Constanz, Strassburgund Frankfurt, worüber man sich näher bei CMüller Kampf Ludwigsd. B. 2, 240—250, dem ich bei meiner Darstellung gefolgt bin, unter-richten kann. Auch Stalin Wirtemb. Gesch. 3, 2'ilff. ist zu vergleichen.— Wie die beiden Vorgänger Markwards auf dem Augsburger Bischofs-