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Margaretha Ebner und Heinrich von Nördlingen : ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Mystik
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ZU BRIEF XL 369

3 sol. Item in prima parte secundi Libri praedictae>, Sumrnae 40 p.3 sol. Item in seounda parte secundi Libri 8 p. 4 sol. Summa F.Thomae contra Gentiles 59 p. 3 sol. Vgl. AKirchhoff Die Hand-schriftcuhändler den Mittelalters 115. 171.

80 von scliule. Sein unruhiger Lebenslauf hat ihm nicht gestattet,die früheren wissenschaftlichen Studien fortzusetzen.

85/f. In der vor Fastnacht 1315 geschriebenen ersten Hälfte diesesBriefes sagte Heinrich G1/.: 'wir werden mit des Pabstes besonderer Er-laubniss öffentlich singen', hier im zweiten um Ostern geschriebenen Theilheisst es: 'wir singen öffentlich und reichen den hungrigen Seelen dasSacramcnt des Altars, dessen sie ivol 14 Jahre entbehrt haben' '. Es isthier abermals auf die Anm. zu XXXII, 32 zu verweisen. Während desInterdictes durfte das Abendmahl nur den Sterbenden, falls sie Bussethaten, gespendet werden (Denifle QF 30, 56/. vgl. aicch das aus denOffenbarungen der Christiua Ebner in der Anm. zu LXI, 10 mitgethcilte).Preger hat nun Vorarb. 90//'. ans BaynaM nachgewiesen, dass der BaslerDiöcese durch päbstliche Gnade seit der ersten Zeit des Jahres 1345 Er-leichterungen in Bezug auf das Interdict gewährt waren. Unser Briefzeigt, dass in der Fastenzeit 1345 die päbstliche Gnade bereits wirksamgeworden war, die vor Fastnacht noch in Aussicht stand: es konnte nunvor dem Volke wieder öffentlich Messe gelesen werden und auch das Abend-mahl durfte an alle ausgelhcilt werden. Vgl. noch CMidler Kampf Ludwigsd. B. 2, 232. Wenn schon 1339 in Basel das Abendmahl von den 'welt-lichen Priestern"' auch den Gesunden hie und da gereicht wurde, so ge-schalt dies gegen den Willen des Pabstes, wie aus Heinrichs eignen WortenXXXIII, 20//'. herrorgeht. Heinrich, hatte nichts dagegen, wenn Geistliche,das Interdict ausser Acht lassend, den Gotleskindem das Abendmahlreichten, auch, Margarethm (vgl. Offenb. 35,23/. und die Anm. 102, 2iff.bes. 103, Äff.) und Irmeln gestattete er von solchen Priestern das Sacra-mcnt des Altars zu empfangen: aber für sich befolgte er strengere Grund-sätze und that nur, was im Einklang stand mit den päbstlichen Gesetzen:die gesunden Laien empfingen von ihm Gottes Leichnam nicht vor derFastenzeit 1315. — Wenn Heinrich sagt, die Basier hätten 14 Jahrelang das Abendmahl entbehren müssen, so weist auch dies uns in denAnfang des Jahres 1315. Preger hat S. 91/. verschiedene Zeugnisse zu-sammengestellt, wonach in den Jahren 1330. 1331 in Folge der päbst-lichen Proccsse gegen den Kaiser an vielen Orten der Gottesdienst einge-stellt ivurde; vgl. jetzt das sehr vermehrte Material sowie die zusammen-hängende Darstellung dieser Jahre bei CMidler a. a. O. 1, 234—243.über die kirchlichen Zustände in Frankfurt, insbesondere betreffs derDominikaner, s. auch Kriegk Frankfurter Bürgerzwiste und Zuständeim MA. 7—11. 475/ 544. Für die Jahre 1327-1334 wissen wir überden Basler Klerus wenig. 1330 Hess sich Ludwig bald nach seinerStrauch, Margarotha Ebner. 24