Doch wird das gute Recht der legitimen Familie hoffentlichnie dieser Protestation zu seinem Schutze bedürfen; dasselbe wirdmit Gottes Hülfe und Erleuchtung auch unter dem ältesten Gra-fen zum Siege gelangen. Nur gewissenhafte Vorsicht, nur diePflicht gegen das Gräfliche Haus und seine Nachkommen, vor-züglich des Grafen Karl (des einzigen der drei Brüder, dersich aus seiner Ehe mit der Gräfin Mechtild von Waldeck bisfetzt eines männlichen Erben zu erfreuen hat) zu dem Vaterglückhinzugetretene Vatersorge hat jene Proteftation dictirt. GrafKarl wollte nichts versäumen, seinem Sohne, wenn die Suc-cessionsordnung ihn zur Nachfolge berufen sollte, das ange-stammte Erbe der Väter gegen fremde Eindringlinge zu sichern.
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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
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