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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
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als um das Interesse seiner Beamten handelte, oder weil mandurch Prozessiern etwas mehr zu erlangen hoffte. Nur behaupteman dann nicht, der Beklagte sehe den Prozeß als Ehrensachean. Wie es sich damit verhalte, läßt sich daraus entnehme«,daß der Oldenburgische Kabinetsbeschluß, der ihn als Legi-timirten bezeichnete, trotz dieses Kleckses, dankbar angenommenwurde, weil er den Besitz sicherte, und daß die Jenaer Urtheils-gründe, die seine uneheliche Geburt aus sprachen, inSammet und Gold gebunden, ausgetheilt wurden !

Was hier gegeben wird, ist ein geschichtlicher Umriß; gründ-liche rechtliche Erörterungen darf man also nicht erwarten. DieRechtsfragen wurden nur in so fern als sie zum Verständniß derGeschichte dienen, und so weit als es nöthig war, um wenigstensdas Urtheil auf die eigentlichen Hauptpunkte hinzuleiten, berührt.Gegen die letzten Anstrengungen der beklagten Parthei sind spe-zielle Widerlegungen zu erwarten. Denjenigen aber, welchender Welcker'sche Namen imponiren sollte, möge noch zur Nach-richt dienen, daß dagegen ein Name, der jenem in keiner Be-ziehung nachsteht, in die Wagschale gelegt werden kann, derdes Herrn Geheimen Justizrathes und Professors Hr. von Mohlin Heidelberg, der sich in Beziehung auf Bedeutung undWirkung jenes Bundesbeschlusses ganz entschieden für die An-sicht von Hefftcr, Martin, Jordan u. s. w. ausge-sprochen hat.