politischer Haß entflammt; die Verläumdung hatte nun bei ihmZutritt, und bethörter Glaube ließ ihn die ungeprüftesten An-schuldigungen ausstoßen. Z. B. sagte er am Schlüsse seinerVorrede: man habe die richtenden Univerfltätsgelehrten auf em-pörende Weise herabzusetzen zuläh m c n und einzuschüch-tern gesucht. Und neben diese ganz grundlose Anklage stelltHerr Welcker, wie dies religiösen und politischen Freiheits-männern so häufig widerfährt, in naivster Weise, den eigenenTerrorismus, indem er erklärt: bei jedem würdigen Nich-ter führe jedes Gefühl von Ehre und Achtung desRechts unfehlbar zum Schutz des guten und klaren Rechtsdes Beklagten!
Redlich ist die Absicht des Herrn Welcker gewiß; erglaubt einer guten, d. h. einer mit seinen antiaristokrati-schen und antiföderativen Tendenzen harmonirendenSache zu dienen. Diese Sache ist ihm zugleich eine erwünschteGelegenheit, seine gegen die Autorität des Bundes aufwiegeln-den Grundsätze, in denen sein Patriotismus nun einmal Deutsch-lands Freiheit sieht, nicht nur zu predigen, sondern ihnen aucheine praktische Geltung zu verschaffen. Die hierbei der Souve-rainetät des Großherzogs von Oldenburg gespendeten Sirenen-worte stempeln aber die Bentinck'sche Frage für Alle, die dasWohl der deutschen Fürsten, wie des deutschen Volkes in derEinheit und Kraft des Bundes, in der Aufrechthaltung der Legi-timität auch im kleinsten Bundesgebiete erkennen, zu einer Prin-zipienfrage von hoher Bedeutung.
1) Meinte er damit die Kritik der Zöpfl'schen Schriften, so istdieselbe mild gegen die Weise, wie sich Herr Zöpfl über ProfessorVollgraff aussprach. Meint er aber etwa Aeußerungen über dasVerfahren der Jenaer Rechtsfakultät, so ist die Anfiihrung von That-sachen nichts Empörendes, wenn diese selbst nicht empörend find.