geneigt, den ganzen Prozeß einzig und allein vom hohen Adelsich abhängig zu denken. Wir glauben daher die Aufmerksamkeitvorzüglich auf Membr. 5. des fünften Abschnitts dieser Geschichteleiten zu müssen; woselbst die für den gegenwärtigen Prozeßentscheidenden Punkte des Aldenburg-Bentinck'schen Familien-rechts in der Kürze bezeichnet worden sind. In den JenaerNrtheilögründen sind dieselben in auffallendster Weise gänzlichunerwähnt gelassen worden; so daß derjenige, der sie aus denSchriften der Partheien in ausführlichen Erörterungen kennt,zu seinem nicht geringen Erstaunen in den Nrtheilsgründen ver-geblich nach ihnen sucht. Wie manche Athleten nur Diejenigenzum Wettkampfe zulassen, mit denen sie leicht fertig zu werdenglauben; so ist auch in jenen Urthcilsgründen unter den zu be-kämpfenden Gründen des Klägers eine bequeme Auswahl getrof-fen worden. Man kratzte im Sande, und ließ die Steine liegen.
In neuester Zeit, während des Druckes dieser Geschichte,hat nun auch Herr Hofrath Welcker das Wort, und zwar fürden Beklagten, ergriffen. Mit aller Achtung für den Geist unddie vaterländische Gesinnung des berühmten Herrn Verfassershaben wir seine allarmirende Schrift zur Hand genommen; fan-den aber eine so einseitige und wenig gerechte Beurtheilung, daßdas Vertrauen zu unserer Sache durch dieselbe nur gewinnenkonnte. Wir geben gern die große Formgewandtheit zu; gestehenauch, daß diese Schrift mit der bekannten Rednergabe des HerrnVerfassers vorgetragen, bei einem größeren Publikum bedeuten-den Eindruck machen möchte. Wie klingt Das nicht, wenn esmit voller Stimme durch den Saal schallt: Sclaverei, blindeUnterwerfungspflicht unter tyrannische Gewalt, höchste Gewalt-cntscheidung, grundvertragswidrigster Willkürbeschluß, Wider-standsrecht des Volks gegen verfassungswidrige Willkür, frevlerUcbermuth, Reich des Dalei Lama, rechtlose Näuberhorden,