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ZUSATZK.
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Wilhelm Freiherrn v. Schlitz, genannt v. Görtz, zu Hannover, im Jahre1726 vom Kaiser Carl VI. verliehenen Grafenwürde zu bedienen." DasReichsgrafen-Diplom von 1726 mag sich also auf die Nachkommen desschon 1720 gestorbenen Ernst August nicht bezogen haben.
Was endlich den, die Heraldik betreffenden Vorwurf anlangt, sosteht die Redaclion auf sehr festem Roden und ist, wie verlautet, einHeraldiker eines Landes, welches sonst die tiefsten Kenner dieser Wis-senschaft vielfach besitzt, auf diesen Vorwurf eingegangen, so dürftendie Studien desselben eben keine liefen sein. Die Redaclion hat dasWappen derer v. Kerstlingerode und v. Haxthausen nach dem reichsgräfl.Schlitz-Görtzschen Diplome, so wie nach v. Meding, Grote etc. be-sehrieben. Abgesehen von diesen Quellen führt einfach dieselbe Fol-gendes an: v. Meding sagt (III, 324): „Eilender noch würde man dieWappenbilder dieses Feldes des Kerstlingerodaischen Wappen für Billets,oder viereckt zusammengeschlagene, und in einem Umschlag gelegteBriefe halten können, denen das Siegel mangelt; allein auch diese Deu-tung halte ich zu weil hergeholet zu sein," und nach dieser Stelle sollein kundiger Heraldiker in das Wappen derer v. Kerstlingerode „dreiBriefe" setzen! Was Haxthausen anlangt, so ist nur darauf zu ver-weisen, wie das Wappen dieses Geschlechts hei der Ritterschaft desStifts Paderborn mehrfach aufgeschworen ist. Die Annahme der „Fall-tliüre" ist eine Sünde der dänischen Heraldik (Lexicon over adeligeFamilier i Danmark, Norge og Hertugdommene. Forste Binds TredieHefte, 229). Der Reichsherahliker wusste nicht, als Baron ChristianFriedrich v. Haxthausen 6, April 1736 in den dänischen Grafenstanderhohen wurde, was er aus dem Slammwappen machen sollte und hieltsich an die Satzung der dänischen Heraldik: „93an6ntct er i rubt 8'dbtcn f)inb mob f)edrc <§tcrnc ffraaliggenbe Ser." Als das Wappen nachDeutschland kam, wussten die deutschen kundigen Heraldiker sehr baldden Fehler zu verbessern und Keiner hat von einer „Fallthüre" ge^sprechen.
Das Wrisbergsche Wappen kann sehr verschieden beschrieben wer-den, ohne dass man begründeten Tadel zu fürchten hat. Am sicherstengeht man, wenn in den Schild entweder eine Gans, oder ein Psittich,oder ein Fasan gesetzt wird. Die ältesten Siegel der Familie zeigeneine Gans, und sehr richtig hat daher Harenberg iHistoria diplomaticaecclesiae Ganderheimensis P. 1594) gesagt: „in sigillis vetustissimis an-scris imaginem deprehendi." Das von Harenberg Tab. XXXV. XVIIIgegebene Siegel Emsts v. Wrisberg lässt über die Gans keinen Zweifel.Am Schlüsse des 16. und im Anfange des 17. Jahrhunderts hielt man dasWappenbild für einen Psittich, und demgemäss gab die, kundigen Heral-dikern sehr bekannte und sehr werlhe „Declaration," welche dem erstenBande des Siebmächerschen Wappenhuchs in der ersten Ausgabe von1605 beigefügt ist, S. 184 wörtlich an: „v. Wrisberge. Ein weisserSchildt, darin ein grüner Siltig mit einem roten Ring umb den Ilalss,das Erdrich schwarlz."angenommen (v. Meding
Die neuere Heraldik hat allerdings einen FasanI. 674), wie es aber in der ersten Hälfte des