GRAFEN ZU STOLRISRG.
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die Linie fort. Durcli die drei Sülme desselben entstanden drei Aesle :Ciiiustian Ernst , gest. 1771, stiftete die noch blühende Linie Slolberg-Wernigerode; Friedrich Carl , gest. 1767, die im Mannsslamme 1804erloschene fürstliche Linie Stolberg-Gedern, welche in ihrem Stif-ter vom Kaiser Carl VII. 18. Febr. 1742 die lleichsfilrstenwitrde er-hielt — und Heinrich August das Haus Stolberg-Schwarza, welchesmit ihm 14. Sept. 1748 ausstarb, worauf Schwarza an Wernigerodekam. Sonach blüht die iiilere Hauptlinie jetzt nur noch in der älterenSpeciallinie Stolberg-Wernigerode. — Die jüngere Hauplliniestiftete, wie angegeben, Christophs jüngerer Sohn, Johann Martin , geb.1594, gest. 1689. Die Sühne desselben, Christoph Ludwig , geb. 1634,gest. 1704, und Friedrich Wilhelm , theillen sich 1689 in Ortenbergund Stolberg. Nur die Nachkommenschaft Christoph Ludwigs in Orten-berg war dauernd, und der ältere Sohn desselben, Christoph Friedrich,geb. 1672, gest. 173S, stiftete die Speciallinie zu Stolbcrg, währendder jüngere, Justus Christian , geb. 1676, gest. 1739, die Specialliniezu llosla gründete. — Die Speciallinie Stolberg - Stolberg blüht jetztin zwei von den Söhnen Christoph Friedrichs ausgegangenen Aesten, indem Hauptaste, welcher die Nachkommenschaft Christoph Ludwigs 11.umfasst, und in dem Nebenaste, welcher die NachkommenschaftChristian Günthers in sich begreift.
Der Stifter der älteren Hauptlinie legte 1710 testamentarisch allenseinen Besitzungen die Eigenschaft eines Familien-Fideicommisses bei, ver-ihcillc (s. oben) Wernigerode, Gedern und Schwarza unter seine dreiSöhne, und verordnete für ihre Nachkommen die Nachfolge nach demHecht der Erstgeburt. Der ältere Sohn, Christian Ernst, errichtete1739 eine eigene l'rimogeiiilur-Conslilulion. In der jüngeren Hauptlinieverordnete Christoph Ludwig die Nachfolge nach dem Rechte der Erst-geburt. Ein am 13. Mai 1737 errichteter Primogeüitur-Verlrag wurdeam 9. Febr. 1742 von luirsächs. Seite landes- und lehnsherrlich be-stätigt. Von 1548 und 1588 bestehen im Hause Stolberg Erbverträge,und für Wahrung der Passiv-Lchnverhällnisse besitzt das Gesammthausein Familien-Seniorat. — Im deutschen Reiche hatte das Haus SlolbergReichsstandschaft durch dreifache (St.—Gedern und Sl.-Rosla-Ortenberg,St.-Wernigerode, St.-Slolberg) Theilnahme an der reichsgräflich wet-terauischen Curialslimme im Reichsfürstenralli. Doch waren vor 1804nur St.-Gedern und St.-Rosla wegen ihrer Anlheile an der GrafschaftKönigstein durch reichsständische Besitzungen dazu qualificirl. Wernige-rode war reichsständiscb-gräflicher Personalist, und erst seit 5. Jan.1804, als Wernigerode in Gedern folgte, wurde dasselbe rcichssländi-scher Realist. St.-Slolberg war reichsständisch-gräflicher Personalist.Kreisstandschaft halte das Haus Slolberg wegen der Grafschaft Stolbergim obersächsischen Kreise, so wie wegen des Antheils an Kölligstein imoberrheinischen. — Im deutschen Reiche standen die Grafschaft Stol-berg unter kursäehsischer, die Grafschaft Wernigerode unter kurbran-denburgischer und die Grafschaft Hohnstein unter kurbrauuschweigischerLandeshoheit und Lehnherrlichkeit. Doch waren und sind durch Ver-